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· Fachbeitrag · Kassenabrechnung

Neue Regelungen zum Bezug von Krankengeld

| Mit Inkrafttreten des Versorgungsstrukturgesetzes (voraussichtlich am 1. August 2015) haben Patienten schon von dem Tag an Anspruch auf Krankengeld, an dem der Arzt die Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat. Außerdem wird der bisherige Auszahlschein für das Krankengeld zum 1. Januar 2016 in die gelbe AU-Bescheinigung (sogenannter „Gelber Schein“) integriert. |

 

Bisher fordert das Gesetz eine lückenlose Krankschreibung, das heißt, der Patient muss sich eine fortdauernde Arbeitsunfähigkeit am letzten Gültigkeitstag der Erstbescheinigung bestätigen lassen, um seinen Anspruch auf Krankengeld zu erhalten. Ab dem 1. Januar 2016 genügt dafür der erste Werktag nach Ablauf der Erstbescheinigung.

 

Zum 1. Januar 2016 werden der Auszahlschein zum Bezug von Krankengeld und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu einem Dokument zusammengefasst. Die neue Regelung beseitigt damit die Vielzahl von Auszahlungsscheinen, die je nach Krankenkasse unterschiedlich gestaltet sind. Vorteil für den Arzt: Er braucht in Zukunft nur noch ein einheitlich gestaltetes Formular auszustellen. Vorteil für den Patienten: Er erhält künftig eine eigene Ausfertigung, sodass er seinen Anspruch auf Krankengeld einfach nachweisen kann. Das neue Dokument enthält also vier statt drei Blätter: Wie bisher behält der Arzt das Original und je ein Durchschlag gehen an die Krankenkasse und an den Arbeitgeber.

Quelle: Ausgabe 08 / 2015 | Seite 1 | ID 43502094