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· Fachbeitrag · Gesundheitspolitik

Patienten profitieren von besserer Heilmittelversorgung

| Auf eine bessere Versorgung der Patienten mit Heilmitteln hat sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen geeinigt. Mit den neuen Rahmenvorgaben für das Jahr 2013 und einer Vereinbarung über Praxisbesonderheiten ist es Vertragsärzten damit möglich, ihre Patienten bedarfsgerecht zu behandeln. |

 

Durch diese Einigung gibt es nun auch eine praxisnahe Regelung für den langfristigen Heilmittelbedarf. Dies kommt vor allem Patienten zugute, die schwer krank und regelmäßig auf Heilmittel angewiesen sind. Sie können nun von ihrer Krankenkasse eine langfristige Genehmigung für Heilmittel bekommen. Auf diesem Weg muss der Bedarf nicht ständig neu überprüft werden. Dem Arzt droht für die von den Krankenkassen genehmigten Verordnungen zudem kein Regress. Der Gesetzgeber hatte diese vereinfachte Verordnungspraxis bereits mit dem Versorgungsstrukturgesetz im Januar dieses Jahres eingeführt. Aufgrund fehlender Detailregelungen konnte sie bislang vielerorts aber nicht angewandt werden.

 

Weiterführender Hinweis

Quelle: Ausgabe 01 / 2013 | Seite 1 | ID 37105110