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· Fachbeitrag · Gesetzgebung

Delegation ärztlicher Leistungen - Neue Richtlinie ermöglicht Modellvorhaben

| Am 20. Oktober 2011 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Richtlinie zur Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten an spezialisierte Pflegekräfte verabschiedet. Die Richtlinie ist nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 22. März 2012 in Kraft getreten. |

Richtlinie hat keine praktischen Auswirkungen

Entgegen ersten Befürchtungen hat diese Richtlinie zunächst keine praktischen Auswirkungen: Sie schafft lediglich die Grundlagen für eine auf höchstens fünf Jahre begrenzte Erprobung der Übertragung von Heilkunde im Rahmen von Modellvorhaben, an denen Ärzte, Krankenkassen und Pflegeberufe beteiligt sein müssen. Sie betrifft zunächst nur Angehörige der Alten- und Krankenpflegeberufe; an Medizinische Fachangestellte können ärztliche Tätigkeiten im Rahmen dieser Modellvorhaben nur dann übertragen werden, wenn diese über die Qualifikation zum Alten- und Krankenpflegeberuf verfügen.

 

Inhaltlich ermöglicht die Richtlinie die selbständige und eigenverantwortliche Versorgung von Patienten mit den Diagnosen

  • Diabetes mellitus Typ I und II,
  • Hypertonie (ohne Schwangerschaft),
  • chronischen Wunden und
  • Demenz (nicht palliativ)

durch Berufsangehörige der Alten- und Krankenpfleger.

 

Die in der Richtlinie genannten Einzeltätigkeiten betreffen beispielhaft

  • Infusionstherapie/Injektionen,
  • Anlage und Versorgung einer Magensonde,
  • Ableitungen, Entlastungen, Zugänge,
  • Patientenmanagement.

 

Keine Diagnose- und Indikationsstellung durch Pflegekräfte

Diagnose- und Indikationsstellung bleiben weiterhin in ärztlicher Hand; die Kranken- und Altenpfleger sind daran gebunden. Überweisungen durch Vertragsärzte dürfen durch sie veranlasst, aber nicht selbst durchgeführt werden. Darüber hinaus ist in der Richtlinie vorgesehen, dass Alten- und Krankenpfleger bestimmte, noch im Rahmen von Modellvorhaben zu definierende Medizinprodukte, Hilfsmittel sowie in der Richtlinie abschließend aufgeführte Heilmittel verordnen können. Erst nach abschließender Evaluation der Modellversuche wird darüber zu beraten sein, ob und unter welchen Voraussetzungen die Heilkundeübertragung flächendeckend umgesetzt wird.

 

Weiterführende Hinweise

Quelle: Ausgabe 04 / 2012 | Seite 20 | ID 32543640