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· Fachbeitrag · Fortbildung

Bildungsprämie mobilisiert Fortbildungsinteressierte

| In der heutigen Arbeitswelt gehört die Bereitschaft zu lebenslangem Lernen zu den Basisanforderungen. Doch nicht jeder kann sich eine Weiterbildung leisten. Die Bildungsprämie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Lernwillige bei der Finanzierung und wird nun um zwei Jahre verlängert. |

 

Bildungsprämie um zwei Jahre verlängert

Das BMBF hat im Jahr 2008 die „Bildungsprämie“ ins Leben gerufen. Hierbei handelt es sich um eine Förderung für Erwerbstätige, die sich weiterbilden möchten, für die Kosten aber nicht selbst aufkommen können. Ziel der Prämie ist vor allem, ein Bewusstsein für die Bedeutung von Weiterbildung zu schaffen und die Eigeninitiative von Lerninteressierten zu fördern. Zunächst nur bis Ende November 2011 geplant, hat das BMBF das Projekt nun um weitere zwei Jahre verlängert. Seit Programmbeginn wurden über 150.000 Prämiengutscheine vergeben. Rund drei Viertel aller Gutscheine ging an Frauen.

 

PRAXISHINWEIS | Gerade im Gesundheitswesen kann sich aufgrund von Reformen, Gesetzesänderungen oder Fortschritt in Technik und Forschung innerhalb kurzer Zeit einiges verändern. Daher ist es für Sie als MFA wichtig, immer auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Berufliche Weiterbildung trägt zum einen dazu bei, den eigenen Arbeitsplatz zu sichern, zum anderen schafft sie neue Karrierechancen und bringt ein höheres Einkommen mit sich. Doch die Kosten für Fortbildungen stellen oft eine Hürde dar, die viele nicht alleine überwinden können.

Beratungsstellen helfen bundesweit bei der Wahl der richtigen Fortbildung

Um eine finanzielle Unterstützung zu erhalten, müssen sich MFA in einer der fast 600 zuständigen Beratungsstellen informieren. Im Internet unter www.bildungspraemie.info oder unter der Telefonnummer 0800 2623000 können sie die nächstliegende Beratungsstelle finden. Die Berater wissen über den lokalen Arbeits- und Weiterbildungsmarkt Bescheid und können Weiterbildungsinteressierte gezielt auf passende Fortbildungen hinweisen, zum Beispiel einen Strahlenschutzkurs für medizinisches Fachpersonal oder einen Kurs für moderne Wundversorgung. Hier besprechen Berater und MFA, was das genaue Weiterbildungsziel ist und wie die Anforderungen dazu aussehen. Wenn die MFA die erforderlichen Kriterien erfüllt, erhält sie den Prämiengutschein.

 

Kriterien für den Prämiengutschein

Der sogenannte Prämiengutschein deckt die Kosten für Fachkurse und Seminare zur Hälfte ab und macht somit eine Weiterbildung leichter finanzierbar. Sowohl Selbstständige als auch Arbeitnehmer können ihn erhalten, wenn sie mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten und das jährlich zu versteuernde Einkommen höchstens 20.000 Euro beträgt. Bei Ehepaaren liegt die Grenze bei 40.000 Euro. Auch werden Kinderfreibeträge bei der Verrechnung berücksichtigt. Der Prämiengutschein kann dann beim jeweiligen Weiterbildungsanbieter eingereicht und alle zwei Jahre neu ausgestellt werden.

Quelle: Ausgabe 03 / 2012 | Seite 9 | ID 31886650