Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

02.12.2010 | Fort- und Weiterbildung

Gesponserte Bildung - Finanzielle Fördermöglichkeiten für MFA

von Julia Bange, Medienbüro Medizin, Hamburg

Medizinische Fachangestellte (MFA), die sich weiterbilden wollen, können dies mithilfe staatlicher Förderung tun. Förderprogramme wie WeGebAU der Bundesagentur für Arbeit oder die Bildungsprämie finanzieren oder bezuschussen Seminarkosten, um MFA neue Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen.  

WeGebAU - Förderprogramm der Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Angestellte mit dem Programm „Förderung der Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer“ (WeGebAU). Im Rahmen dieses Förderprogramms übernimmt oder bezuschusst der Staat die Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen. Das Programm bietet darüber hinaus auch die Option, den Arbeitgebern Lohnkostenzuschüsse zu zahlen, wenn diese die Mitarbeiter für die Zeit der Weiterbildung freistellen. MFA können die WeGebAU-Förderung in Anspruch nehmen, wenn  

 

  • sie geringqualifiziert sind, also keinen Berufsabschluss haben oder zwar über einen Berufsabschluss verfügen, jedoch seit mindestens vier Jahren nicht mehr in ihrem Beruf gearbeitet haben;

 

  • sie 45 Jahre oder älter sind;

 

  • ihr Berufsabschluss mindestens vier Jahre zurückliegt und sie in dieser Zeit an keiner mit öffentlichen Mitteln geförderten Weiterbildung teilgenommen haben.

 

Auch MFA, die bereits an ihrem neuen Arbeitsplatz arbeiten, können die Übernahme von Weiterbildungskosten beantragen: Innerhalb von zwölf Monaten nach Beginn des Arbeitsverhältnisses kann die Vermittlung der fehlenden Kenntnisse noch mit dem WeGebAU gefördert werden.  

 

Der Staat finanziert die Weiterbildung von Angestellten, weil er damit ihre generelle Beschäftigungsfähigkeit und somit ihre Stellung auf dem Arbeitsmarkt verbessern will. Die Weiterbildung muss bei einem zugelassenen privaten oder öffentlichen Bildungsanbieter stattfinden - es darf sich nicht um eine reine betriebliche Einarbeitung handeln. MFAs sollen von der Förderung so profitieren, dass damit ihre Chancen auf dem gesamten Arbeitsmarkt steigen und nicht nur in der Praxis, in der sie gerade arbeiten. Ansprechpartner für die WeGebAU-Förderung sind die örtlichen Bundesagenturen für Arbeit (www.arbeitsagentur.de).  

Die Bildungsprämie: Lernzuschläge vom Bund

Die staatliche Bildungsprämie bezuschusst Weiterbildungen von MFA unabhängig von ihrer Qualifikation und dem Alter. Sie besteht aus zwei Komponenten: dem Prämiengutschein und dem Weiterbildungssparen.  

 

Prämiengutschein

Der Prämiengutschein ist eine Zusage, dass der Bund 50 Prozent der Kosten einer Weiterbildung übernimmt - höchstens jedoch 500 Euro. Einen Prämiengutschein erhalten MFA, wenn sie momentan erwerbstätig sind und ihr Brutto-Jahreseinkommen 25.600 Euro nicht übersteigt. Auch Berufsrückkehrerinnen und MFA in Elternzeit können einen Prämiengutschein bekommen. Der Gutschein kann einmal pro Jahr genutzt werden. Die MFA können die Weiterbildung frei wählen. Wichtig ist jedoch, dass sie, wenn sie sich eine Schulung ausgesucht haben, erst zu einem Beratungsgespräch gehen und sich erst danach bei dem Anbieter anmelden. Die Beratungsstellen gibt es in ganz Deutschland. Auf der Internetseite zur Bildungsprämie sind sie verzeichnet (www.bildungspraemie.info).  

 

Weiterbildungssparen

MFA, die vermögenswirksame Leistungen (VL) ansparen, können sich die Weiterbildung auch damit finanzieren: Mit dem „Weiterbildungssparen“ erlaubt das Vermögensbildungsgesetz (VermBG), dass MFA zu Schulungszwecken etwas aus ihrem Ersparten entnehmen - ohne dass sie dabei ihr Anrecht auf die Arbeitnehmersparzulage verlieren. Die MFA können auch das Weiterbildungssparen mit der Bildungsprämie kombinieren und damit besonders teure Fortbildungen finanzieren.  

Regionale Fördermöglichkeiten für Weiterbildung

Auch viele Bundesländer bieten Finanzierungsprogramme für Weiterbildung an. Dazu gehört zum Beispiel das „Zukunftsprogramm Arbeit Schleswig-Holstein“, dass die Seminarkosten für Weiterbildung übernimmt. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt Bildungsschecks für Beschäftigte kleiner und mittelständischer Unternehmen aus und bezuschusst Weiterbildungsmaßnahmen bis zu einem Betrag von 500 Euro. Sachsen-Anhalt bietet MFA für Weiterbildungsseminare ein zinsgünstiges Darlehen an. Informationen, welche Bundesländer noch Förderungsgelder für Weiterbildung anbieten, können MFA auf den Webseiten der jeweiligen Länder nachlesen.  

 

Praxishinweis

Grundsätzlich ist es am sinnvollsten, wenn sich lernfreudige MFA zunächst informieren, welche Fortbildung für sie infrage kommt und welche beruflichen Perspektiven diese bietet. So können sie gut informiert in ein Beratungsgespräch gehen und einen Zuschuss oder eine finanzielle Förderung beantragen.  

 

Quelle: Ausgabe 12 / 2010 | Seite 16 | ID 140536