· Fachbeitrag · Diagnostik
RKI empfiehlt Röntgen-Thorax bei Asylsuchenden
Das Robert-Koch-Institut (RKI) weist in einer aktuellen Stellungnahme darauf hin, dass bei Asylsuchenden, die in eine Gemeinschaftsunterkunft aufgenommen werden, eine Röntgenuntersuchung des Thorax erforderlich sei. Gemäß § 36 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist bei Ihnen nachzuweisen, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer infektiösen Lungentuberkulose vorhanden sind. Die Untersuchung dient in erster Linie dem Schutz der Asylsuchenden selbst sowie enger Kontaktpersonen.Neben einer Röntgenuntersuchung des Thorax kommen als Screening-Methoden infrage:
- Symptom- bzw. interviewbasiertes Screening.
- Vorgeschaltete Triage mittels Infektionsdiagnostik (Tuberkulinhauttest, Interferon-Gamma-Bluttest) und Röntgenuntersuchung bei positivem Testausfall.
- Bakteriologische Sputumuntersuchung.
Sinnvoll sind diese Verfahren bei Kindern unter fünf Jahren, HIV-Infizierten, Kontaktpersonen von Tuberkulose-Erkrankten und Schwangeren.
WeiterführendeR Hinweis
- RKI Thorax-Röntgenuntersuchungen bei Asylsuchenden gemäß § 36 Abs. 4 IfSG (Stand 5.10.2015), online unter http://tinyurl.com/o6jgbsy
Quelle: ID 43717833