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· Fachbeitrag · Delegation

Vertragsabschluss über Versorgungsassistentinnen für Nervenärzte in Westfalen Lippe

| Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) hat mit der Barmer GEK und der DAK Gesundheit einen Vertrag über den Einsatz von Versorgungsassistentinnen in der Neurologie und Psychiatrie geschlossen. Die Ärztekammer Westfalen-Lippe, der Berufsverbandes Deutscher Nervenärzte (BVDN), Landesverband Westfalen, und die Akademie für medizinische Fortbildung der KV haben den Vertragsabschluss unterstützt. |

 

Auf Delegation des Arztes hin dürfen die EVA-NPs ab sofort Medikamentenchecks übernehmen, Behandlungstermine der Patienten koordinieren sowie Haus- oder Heimbesuche durchführen. Anspruchsberechtigt sind Versicherte der Barmer GEK und der DAK-Gesundheit in Westfalen-Lippe mit einer neurologischen oder psychiatrischen Diagnose.

 

Dem Vertrag können alle im Bereich der KVWL zugelassenen Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, für Nervenheilkunde, für Neurologie und für Psychiatrie beitreten, sofern sie in der eigenen Praxis eine entsprechend ausgebildete EVA-NP Fachkraft beschäftigen.

 

Diese muss das Fortbildungscurriculum „Entlastende Versorgungsassistentin / Schwerpunkt Neurologie und Psychiatrie (EVA-NP) der Ärztekammer Westfalen-Lippe“ absolviert haben und über eine ununterbrochene Berufstätigkeit von mindestens drei Jahren in einer neurologischen, psychiatrischen oder nervenärztlichen Praxis verfügen.

 

Weiterführende Hinweise

  • Lesen sie dazu auch: EVA-NP: Spezialisierung für neurologische, nervenärztliche und psychiatrische Praxen (PPA 04/2013, Seite 10).
Quelle: ID 42845603