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· Fachbeitrag · Ausbildung

Mutter und Auszubildende zur MFA gleichzeitig

von Petra Meisel, Medienbüro Medizin (MbMed), Hamburg

| Ausbildung und Familie unter einen Hut zu bringen, ist nicht immer leicht. Junge Mütter müssen sich trotzdem nicht zwischen dem einen und dem anderen entscheiden, denn es gibt eine gesetzliche Grundlage, die beides ermöglicht. Der Gesetzgeber hat bereits im Jahr 2005 die Möglichkeit geschaffen, eine Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren. |

Auszubildende trotz Kind und Kegel

Paragraf 8 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) ebnet den Weg für eine Teilzeitausbildung, wenn ein „berechtigtes Interesse“ besteht. Konkret heißt das gemäß der Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 27. Juni 2008: Die Teilzeitausbildung ist möglich, wenn der oder die Auszubildende ein eigenes Kind betreuen, einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen muss oder vergleichbare schwerwiegende Gründe vorliegen. Das kann unter Umständen sogar in verkürzter Ausbildungszeit geschehen. Das bedeutet: Weniger Wochenstunden bei gleicher Ausbildungsdauer.

  • Win-win-Situation für Azubi und Arbeitgeber

Wenn Sie sich um eine Teilzeitausbildung bemühen, haben Sie gute Argumente gegenüber Ihrem potenziellen Arbeitgeber in der Hand:

  • Wer monatlich weniger arbeitet, verdient auch weniger. Das spart Kosten, was vor allem für kleinere Praxen interessant sein kann.

  • Wird durch die Teilzeit-Ausbildung ein zusätzlicher Arbeitsplatz in der Praxis geschaffen, profitiert der Praxisinhaber (unter bestimmten Voraussetzungen) darüber hinaus von einem Ausbildungsbonus, den die Agentur für Arbeit zahlt.

  • Azubis mit familiärem Hintergrund, die Kinder erziehen oder Angehörige pflegen, sind in ihrer Persönlichkeit meist reifer, zeigen mehr Verantwortungsbewusstsein und packen mit an, wo sie gebraucht werden. Ganz zu schweigen von der Motivation: Meist haben die Kandidaten tiefgreifende Gründe, warum sie sich das Ziel gesteckt haben, eine Ausbildung zu beginnen oder zu beenden.

  • Letztlich verzeichnen Praxen, die sich auf das Teilzeit-Ausbildungsmodell einlassen, das laut Aussagen der Ärztekammern Berlin, Südbaden und Westfalen-Lippe noch eher die Ausnahme bildet, auch ein Image-Plus: Sie zeigen sich damit fortschrittlich und familienorientiert.

Teilzeitausbildung mit und ohne Verlängerung

Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung gibt zwei Varianten vor. In der ersten erfolgt die Teilzeitausbildung, ohne dass sich die Ausbildungszeit verlängert. Diese Variante kommt nur für Auszubildende infrage, deren schulische und berufliche Vorbildung darauf schließen lässt, dass die Lernziele trotzdem erreicht werden. Die Wochenstundenzahl beträgt dann mindestens 25 Stunden und höchstens 75 Prozent der regulären wöchentlichen Arbeitszeit. Darin eingeschlossen ist der Berufsschulunterricht. In Variante zwei verringert sich die Wochenstundenzahl auf 20 bis 25 Stunden. Die Ausbildung dauert dann entsprechend länger - in der Regel ein Jahr. Auch hier ist die Zeit in der Berufsschule inbegriffen.

Modell individuell mit Ärztekammer ausarbeiten

Interessenten sollten sich zunächst an die zuständige Kammer wenden, da die Teilzeitausbildung für MFA nicht bundeseinheitlich geregelt ist. Dort wird ein individuelles Ausbildungskonzept erarbeitet, das von den jeweiligen Lebensumständen und der Vorbildung der angehenden MFA abhängt. Die Ärztekammer Südbaden vertritt zum Beispiel die Variante zwei mit 30 Wochenstunden inkl. Berufsschule. Dagegen ist die Ärztekammer Westfalen-Lippe eher der Variante eins gewogen, wenn es die entsprechende Vorbildung erlaubt.

Bundesmittel stocken das reduzierte Gehalt auf

Da Teilzeit-Azubis weniger Zeit in der Praxis verbringen, erhalten sie natürlich auch weniger Gehalt vom Arbeitgeber. Dennoch soll sich hier keine Finanzierungslücke für die Betroffenen ergeben. Deshalb gibt es diverse staatliche Förderangebote. Denn der Gesetzgeber möchte es ja beispielsweise alleinerziehenden Müttern ermöglichen, trotz Kind eine Berufsausbildung abzuschließen. Genauso hat der Staat Interesse daran, dass Azubis ihre Angehörigen pflegen und dennoch ihre Ausbildung beenden. Wer welche Mittel beantragen kann, hängt vom Einzelfall ab und muss von behördlicher Seite geprüft werden.

 

Praxishinweis |

Wenn Sie eine Zusage für einen Ausbildungsplatz haben und finanzielle Unterstützung benötigen, ist Ihre erste Anlaufstelle die Agentur für Arbeit. Dort erhalten Sie den Bescheid über Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Er ist unbedingt erforderlich, um gegebenenfalls weitere Leistungen beantragen zu können.

Quelle: Ausgabe 11 / 2011 | Seite 10 | ID 29642120