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· Fachbeitrag · Arbeiten im Ausland

Auf in die Berge: Als MFA in die Schweiz

von Yvonne Schuck, Medienbüro Medizin (MbMed), Hamburg

| Im Ausland leben und arbeiten - damit verbinden manche den Sprung über den großen Teich in die USA, andere verschlägt es ans Ende der Welt nach Australien. Aber auch innerhalb Europas gibt es viel Neues zu entdecken. Besonders beliebt bei deutschen Auswanderern ist die Schweiz. Bevor aber auch Sie die Koffer packen, informieren Sie sich gründlich über die dortigen Gegebenheiten. PPA gibt Ihnen wichtige Tipps und Hinweise zu Aufenthalt, Anerkennung von Berufsabschlüssen und Stellensuche. |

Quelle: © kotoyamagami - Fotolia.com

Die Schweiz: Bei deutschen Auswanderern beliebt

Trotz ihrer geografischen Lage mitten in Europa gehört die Schweiz nicht zur Europäischen Union (EU). Deutsche Staatsangehörige dürfen dennoch dauerhaft in der Schweiz leben und arbeiten. Dauert der Aufenthalt länger als drei Monate, müssen sie sich aber in ihrem Schweizer Wohnort anmelden. Wer bis zu einem Jahr bleiben möchte, beantragt eine Kurzaufenthaltsbewilligung. Für längere Aufenthalte beantragen Sie eine Aufenthaltsbewilligung. Diese gilt für fünf Jahre. Eine unbefristete Aufenthaltsbewilligung, die sogenannte Niederlassungsbewilligung, können deutsche Staatsbürger nach fünf Jahren erhalten.

 

PRAXISHINWEIS | Mehr Informationen zum Aufenthalt enthält die Broschüre „Leben und Arbeiten in der Schweiz“. Diese finden Sie auf der Internetseite der schweizerischen Arbeitsmarktbehörde (www.treffpunkt-arbeit.ch).

Leben und arbeiten in der Schweiz

Vielleicht kennen Sie die Schweiz bereits aus dem Urlaub. Dann wissen Sie, dass das Preisniveau in der Eidgenossenschaft deutlich über dem deutschen liegt. Wohnraum ist besonders in den Ballungsgebieten, etwa rund um Zürich und Basel, teuer. Insgesamt liegen die Lebenshaltungskosten um rund 20 Prozent höher als in Deutschland. Aber auch die Löhne liegen über dem deutschen Niveau und gehören zu den höchsten weltweit. Einen landesweit gültigen Mindestlohn gibt es zwar nicht, es gelten aber oftmals branchenspezifische Mindestlöhne. Für Medizinische Praxisassistentinnen (MPA) - so die Schweizer Berufsbezeichnung für MFA - werden Lohnempfehlungen seit 1991 von den kantonalen Ärztegesellschaften veröffentlicht. Diese Empfehlungen sind nicht verbindlich, dienen aber als Leitfaden. Auf www.fmh.ch, der Website der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH), können Sie die Lohnempfehlungen der einzelnen Kantone einsehen. Die dort empfohlenen Gehälter beziehen sich in der Regel auf eine Wochenarbeitszeit von 42 Stunden. Pro Jahr haben Schweizer Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens vier Wochen Urlaub. Dazu kommen je nach Kanton noch bis zu 14 Feiertage.

Zur Arbeit über die Grenze

Wer in der Schweiz arbeiten möchte, aber lieber in Deutschland wohnen bleibt, gehört zu den sogenannten Grenzgängern. Wenn Sie dieses Modell für sich in Erwägung ziehen, finden Sie in der EURES Grenzgänger-Broschüre hilfreiche Informationen, etwa eine Liste mit Informationsquellen für die grenznahe Arbeitssuche. Auf www.infocenter.translake.org steht sie zum Download bereit. Die Broschüre enthält wichtige Hinweise darauf, was Grenzgänger unbedingt beachten sollten. Dazu zählt zum Beispiel, eine Grenzgängerbewilligung zu beantragen. Deutsche Arbeitnehmer benötigen diese, wenn sie länger als 90 Tage im Jahr in der Schweiz arbeiten möchten. Auch auf www.eures-bodensee.de finden sich Informationen zum Thema Grenzgänger.

MFA auf schweizerisch: Medizinische Praxisassistentin

Wie MFA in Deutschland erfüllen auch die Schweizer MPA sowohl administrative als auch medizinische Aufgaben. Sie betreuen unter anderem die Patienten, vergeben Termine und assistieren dem Arzt. Beispielsweise unterstützen sie den Arzt bei Untersuchungen, bedienen Apparate, legen Verbände an und geben Spritzen. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Wundern Sie sich nicht, wenn Sie bei der Stellensuche auf eine Anzeige stoßen, in der nach einer „Arztgehilfin (DVSA)“ gesucht wird. Bis 1996 erfolgte die Ausbildung zur Arztgehilfin an Privatschulen und schloss mit dem Diplom der Verbindung der Schweizer Ärzte (DVSA) ab.

 

PRAXISHINWEIS | Informationen zum Berufsbild MPA finden Sie auf der Internetseite des Schweizerischen Verbands Medizinischer Praxisassistentinnen (www.sva.ch) sowie des Berufsverbands Medizinischer Praxisassistentinnen (www.bmpa.ch).

Berufsqualifikation anerkennen lassen

Bevor Sie anfangen können, in der Schweiz als MPA zu arbeiten, müssen Sie sich Ihren Berufsabschluss anerkennen lassen. Obwohl kein Mitgliedsstaat, nimmt die Schweiz am europäischen System der Diplomanerkennung teil. Das heißt: Erfüllt Ihr Berufsabschluss bestimmte Voraussetzungen, erkennt die Schweiz ihn als gleichwertig zu den inländischen Abschlüssen an. So müssen sich etwa Inhalte und Dauer der Ausbildung gleichen. Diese Regelung gilt aber nur für sogenannte reglementierte Berufe. Das sind Tätigkeiten, die Arbeitnehmer nur dann in einem Land ausüben dürfen, wenn sie über ein bestimmtes Diplom verfügen. Im Gesundheitswesen zählen etwa Hebammen, Krankenpfleger, Medizinische Laboranten und auch MPA dazu. Abhängig vom Beruf sind unterschiedliche Behörden in der Schweiz für die Anerkennung zuständig. Als MFA wenden Sie sich an das Bundesamt für Berufsausbildung und Technologie (BBT). Auf der Internetseite des BBT (www.bbt.admin.ch) unter „Anerkennung ausländischer Diplome“ finden Sie weitere Informationen. Übrigens: Der Begriff „Diplom“ meint in der Schweiz ganz allgemein alle qualifizierten Ausbildungsabschlüsse. Sie brauchen also kein Diplom im Sinne eines Hochschulabschlusses, damit Ihr Berufsabschluss anerkannt wird.

MPA gesucht: Stellenangebote im Internet finden

Haben sie die ersten bürokratischen Hürden genommen, kann es mit der Stellensuche losgehen. In der Jobbörse der deutschen Arbeitsagentur (www.arbeitsagentur.de) beispielsweise können Sie die Suche so einstellen, dass sie Ihnen Stellenangebote aus der Schweiz anzeigt. Die Website www.praxisstellen.ch ist ein Stellenportal speziell für medizinisches Fachpersonal. Auch EURES, das Europäische Portal zur beruflichen Mobilität, enthält eine Jobsuchmaschine. Auf ec.europa.eu/eures finden Sie neben passenden Stellenangeboten in der Schweiz auch länderspezifische Informationen. Auf www.treffpunkt-arbeit.ch hilft die schweizerische Arbeitsverwaltung weiter.

Bewerbung: Sorgfältig, vollständig, relevant

Ihre Bewerbung verfassen Sie in der Landessprache. In der Schweiz bedeutet das Deutsch, Französisch oder Italienisch - je nachdem in welchem Teil der Schweiz Sie sich bewerben. Es gelten die gleichen Regeln wie in Deutschland: Informieren Sie sich über die Praxis, bei der Sie sich bewerben. Stellen Sie im Anschreiben heraus, warum Sie gerade in dieser Praxis arbeiten möchten und welche besonderen Qualifikationen Sie für die Stelle mitbringen. Das Anschreiben sollte aussagekräftig, aber nicht länger als eine Seite sein. Im Lebenslauf stellen Sie tabellarisch auf maximal zwei Seiten Ihre Ausbildung und Ihren beruflichen Werdegang, Zusatzqualifikationen und besondere Kenntnisse dar. Beschränken Sie sich auf Angaben, die für die Stelle relevant sind. Natürlich gehören auch ein qualitativ gutes Lichtbild und Kopien Ihrer Zeugnisse und Zusatzqualifikationen in die Bewerbungsmappe. Verlangt die Stellenanzeige nach Referenzen, fügen Sie diese bei. Da auch graphologische Gutachten bei der Auswahl der Bewerber in der Schweiz manchmal eine Rolle spielen, wundern Sie sich nicht, wenn man Sie um eine Probe Ihrer Handschrift bittet.

Quelle: Ausgabe 01 / 2013 | Seite 4 | ID 36872740