· Fachbeitrag · Medizinwissen
Häusliche Gewalt betrifft viele Frauen -Sie können helfen!
von Ursula Katthöfer, Wissenschaftsjournalistin, www.textwiese.de, Bonn
| Häusliche Gewalt ist ein Tabu. Weit verbreitet ist sie trotzdem. Sie trifft vor allem Frauen. Etwa 25 Prozent der Frauen im Alter zwischen 16 und 85 Jahren sind mindestens einmal in ihrem Leben durch einen Partner geschlagen, vergewaltigt, beschimpft oder gedemütigt worden. Viele Opfer wenden sich zuerst an eine Arztpraxis ihres Vertrauens. Hier sind Sie als MFA besonders gefragt, da Sie für viele Patientinnen die erste Ansprechpartnerin sind. Fingerspitzengefühl wie auch die sorgfältige Dokumentation für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen sind hier von besonderer Bedeutung. |
Risiken und gesundheitliche Folgen
Das Risiko, in den eigenen vier Wänden durch Familienangehörige attackiert zu werden, ist höher als das Risiko, Opfer eines Einbruchs oder Raubs zu werden. Viele der Täter und Opfer haben Gewalt bereits während ihrer Kindheit und Jugend erlebt. Weitere Risikofaktoren sind Armut, Krankheit sowie Alkohol- und Drogenkonsum. Doch häusliche Gewalt findet keineswegs nur in sozialen Brennpunkten statt. Auch Frauen in mittleren und hohen Bildungs- und Sozialschichten sind betroffen. Betrachten Sie Gewalt als eine chronische Erkrankung mit hohem Gefahrenpotenzial.
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Wie erkennt man häusliche Gewalt?
Häufig meiden Frauen, die unter häuslicher Gewalt leiden, Hilfsorganisationen oder die Polizei. Denn sie haben Angst vor einer weiteren Eskalation oder der Wegnahme ihrer Kinder. Sie kommen zu Ihnen in die Praxis. Doch sprechen sie das Thema Gewalt selten von sich aus an. Stattdessen äußern sie sich zu ihren Beschwerden. Daher kommt Ihnen, die Sie möglicherweise als erste mit der Patientin sprechen, eine wichtige Rolle zu. Seien Sie sensibel für unterschwellige Botschaften und versteckte Hilferufe. Informieren Sie den Arzt, wenn Ihnen beim Gespräch mit der Patientin etwas auffällt oder Ihnen auffällige Verletzungen seltsam erscheinen. Diagnostisch sensible Ärzte stellen bei einem Routinescreening drei Fragen:
- Wurden Sie im letzten Jahr geschlagen, getreten oder anderweitig verletzt?
- Fühlen Sie sich in Ihrer aktuellen Beziehung sicher?
- Bedroht ein Ex-Partner aktuell Ihre Sicherheit? (Siehe Leitfaden „Häusliche Gewalt“ in den weiterführenden Hinweisen)
Dieses Gespräch sollte in einer ruhigen, geschützten Atmosphäre und unter vier Augen stattfinden. Bei Patientinnen, die kein Deutsch sprechen, ist die Anwesenheit eines Übersetzers aus der Familie problematisch, da er möglicherweise nicht neutral ist. Vielleicht kennen Sie jemanden, der die Sprache Ihrer Patientin versteht.
MERKE | Misshandelte Frauen sprechen selten offen über ihre Gewalterfahrung. Es erfordert Ihr Fingerspitzengefühl, eine Vertrauensbasis zu schaffen |
Was der Körper dem Arzt verrät
Bestimmte Verletzungsmuster weisen auf häusliche Gewalt hin. Dabei achtet der Arzt auf Ort, Form, Intensität und Farbe von Hämatomen. Treten unterschiedlich gefärbte oder vernarbte Läsionen auf, sind Verletzungen möglicherweise unterschiedlich alt. Die Bandbreite der Verletzungen ist groß.
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Dokumentation der Gewalt
Will eine Frau vor ein Straf- oder Familiengericht ziehen, sind eine gewaltbezogene Anamnese und eine exakte Dokumentation der Übergriffe enorm wichtig. Die Anamnese gewinnt an Authentizität, wenn sie wörtliche Zitate der Patientin zu den Übergriffen enthält. Auch nach längerer Zeit muss das Gericht nachvollziehen können, was geschehen ist und wie schwer die Verletzungen waren. Folgende Fragen ermöglichen eine präzise Dokumentation:
- Wer war der Angreifer?
- Wo fand das Ereignis statt?
- Wann ist es geschehen?
- Was ist geschehen?
- Womit wurde angegriffen?
- Wiederholter Angriff/erstes Ereignis?
MERKE | Auch Kinder können Opfer oder Zeugen von häuslicher Gewalt sein. Möglich, dass auch sie traumatisiert und behandlungsbedürftig sind. Achten Sie daher auf Kinder, die ihre Mutter in die Praxis begleiten. Oder fragen Sie, ob Kinder anwesend waren. Auch ihr Alter spielt eine Rolle. |
Die Lösung kann die Lösung sein
Letztendlich trifft Ihre Patientin allein die Entscheidung, wie es zu Hause weitergehen soll. Anders als bei medizinischen Therapieanweisungen kann der Arzt hier keine entscheidungsvorbereitende Rolle spielen. Denn für die misshandelte Frau und ihr(e) Kind(er) kann bei der Trennung von ihrem Partner ein hohes gesundheitliches Risiko bestehen. Im Sinne eines eigenen Risikomanagements sollte sie daher selbst entscheiden, wann sie sich von ihrem Partner löst. Dennoch kann der Arzt sie unterstützen:
- Er berät die Patientin und stabilisiert das verlorene Selbstwertgefühl.
- Er zeigt klar, dass Gewalt in einer Beziehung niemals ein legitimes Mittel ist.
- Er bezieht Psychologen und Psychiater konsiliarisch ein.
- Er verweist auf Beratungs- und Unterstützungsstellen wie Frauenhäuser.
Unterstützen Sie den Arzt, indem Sie Flyer und Kontaktdaten bereithalten. Auch eine aktuelle Recherche im Internet zu lokalen Hilfsorganisationen kann Ihrer Patientin sehr helfen.
FAZIT | Der Arzt kann nicht die Gewalt selbst, sondern nur ihre Symptome behandeln. Doch je besser die Patientinnen sich in Ihrer Praxis aufgehoben fühlen, desto mehr helfen Sie ihnen bei der Willensbildung, ihren gewalttätigen Partner zu verlassen und gerichtlich gegen ihn vorzugehen, damit gilt: „Wer schlägt, der geht.“ |
Weiterführende Hinweise:
- Broschüre: Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen, Hrsg.: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2009, als Download erhältlich unter www.bmfsfj.de
- Leitfaden „Häusliche Gewalt“, Hinweise zu Diagnostik, Dokumentation und Fallmanagement, Hrsg: Ärztekammer Hamburg, September 2006, (aktualisiert: Juli 2010), als Download inklusive Dokumentationsbogen erhältlich unter: www.aerztekammer-hamburg.de.
- Alkohol - vom Genuss in die Sucht (PPA 01/2013, Seite 16)
- Medikamentenabhängigkeit - Sucht auf Rezept (PPA 02/2013, Seite 7).