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29.01.2010 | Weiterbildung

Das Studium der Medizinpädagogik für Medizinische Fachangestellte

von Julia Bange, Medienbüro Medizin, Hamburg

Haben Sie schon immer davon geträumt, als Lehrerin anderen etwas beizubringen? Wenn Sie bereits über einschlägige Praxiserfahrung im Gesundheitssektor verfügen, haben Sie nun die Chance dazu! Denn der Studiengang „Medizinpädagogik“ ist vornehmlich auf eine spätere Lehrtätigkeit ausgerichtet, die Medizin und Didaktik verknüpft. Der Studiengang wendet sich u.a. an MFA, die nach einer Möglichkeit der Weiterbildung suchen. Medizinpädagogen werden ausgebildet für den Unterricht an berufsbildenden Schulen für Gesundheitsfachberufe, für den Unterricht an Fort- und Weiterbildungsstätten von Gesundheitseinrichtungen und für die Arbeit in anderen Institutionen des Gesundheitswesens. Derzeit kann der Studiengang „Medizinpädagogik“ in Deutschland nur an zwei Instituten absolviert werden: an der Berliner Charité und an der Fachhochschule für Gesundheit in Gera.  

Studium an der Charité in Berlin

Der Diplomstudiengang „Medizinpädagogik“ an der Berliner Charité richtet sich an Studenten, deren Praxishintergrund im diagnostisch-therapeutischen Bereich liegt. Es werden zwei Studienmodi angeboten: das Präsenzstudium und das berufsbegleitende Fernstudium.  

 

Präsenzstudium

Das Präsenzstudium ist ein Studium in Vollzeit. Zulassungsvoraussetzung ist die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) und eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem Gesundheitsfachberuf. Die Möglichkeit der Zulassung zum Studium besteht auch für Bewerber ohne Abitur, wenn diese einen guten Realschulabschluss sowie, neben der Berufsausbildung in einem Gesundheitsfachberuf, eine vierjährige praktische Tätigkeit in diesem Bereich vorweisen können. Bewerber ohne Abitur werden für das erste Studienjahr allerdings nur vorläufig immatrikuliert. Können sie nach diesem Jahr sämtliche Studienleistungen erfolgreich vorweisen, wird ihr Status in eine endgültige Immatrikulation umgewandelt. In den neun Semestern Regelstudienzeit müssen die Studenten insgesamt vier Praktika absolvieren. Es werden studienbegleitende Prüfungen angesetzt und für die Lehrveranstaltungen besteht Anwesenheitspflicht.  

 

Fernstudium

Das berufsbegleitende Fernstudium der Medizinpädagogik an der Charité ist in elf Semester Regelstudienzeit gegliedert. Im gesamten Studium sind 30 Blockwochen (Konsulationswochen) angesetzt. Pro Studienjahr sind sechs Blöcke à einer Woche vorgesehen.  

Studium an der Fachhochschule für Gesundheit in Gera

Auch an der Fachhochschule für Gesundheit in Gera wird der Bachelor-Studiengang „Medizinpädagogik“ als Voll- oder Teilzeitstudium angeboten. Das Präsenzstudium ist dabei auf drei Jahre inklusive Praxissemester angelegt. Für ein Studium in Teilzeit sind vier bis viereinhalb Jahre vorgesehen. Im Fokus des Studiengangs steht Interdisziplinarität und Praxisnähe. Den Studenten werden berufsfeldspezifische Handlungskompetenzen, erweiterte Fachkompetenzen sowie wissenschaftliche und Managementkompetenzen vermittelt.  

 

Zulassungsvoraussetzungen für den Vollzeitstudiengang sind die Allgemeine bzw. fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Fachberuf des Gesundheits- oder Sozialwesens. Für die Zulassung zum Teilzeitstudium ist außerdem eine zweijährige berufliche Tätigkeit als Lehrkraft an einer Berufsfachschule für Gesundheitsberufe oder eine vergleichbare Tätigkeit erforderlich.  

Studienfinanzierung

Die Fachhochschule für Gesundheit in Gera erhebt monatliche Studiengebühren in Höhe von 430 Euro für Vollzeit- und 390 Euro für Teilzeitstudenten. Das Studium an der Charité ist zwar kostenlos, da das Land Berlin keine Studiengebühren erhebt, jedoch sind auch hier insbesondere Vollzeitstudenten auf finanzielle Unterstützung zum Lebensunterhalt angewiesen.  

 

Möglichkeiten der Studienfinanzierung

Der Klassiker der Studienfinanzierung ist das BAföG, das, monatlich ausgezahlt, zur Hälfte staatlicher Zuschuss und zur anderen Hälfte ein zinsloses Darlehen ist. Der jeweilige Bedarf (und damit der Fördersatz) wird auf Basis des Einkommens des Antragstellers, seiner Eltern und einem etwaigen Ehepartner ermittelt. Gefördert werden Schüler, Auszubildende und Studenten, die eine staatliche oder staatlich anerkannte Hoch- bzw. Fachhochschule besuchen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer eltern-unabhängigen Förderung, wenn die Auszubildenden nach Vollendung des 18. Lebensjahres schon mindestens fünf oder nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung mindestens drei Jahre lang erwerbstätig waren (elternunabhängiges BAföG).  

 

Zusätzlich oder anstelle des BAföG können Studenten den Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Die Auszahlung von monatlichen Förderbeträgen zwischen 100 und 650 Euro erfolgt in der Regel bis zum zehnten Fachsemester. Antragsberechtigt sind volljährige Studierende, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland immatrikuliert sind und noch über keinen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss verfügen. Die Antragsteller dürfen zum Finanzierungszeitpunkt das 31. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der KfW-Studienkredit ist unabhängig vom Einkommen und kann mit anderen Förderprogrammen, wie zum Beispiel dem BAföG, kombiniert werden.  

Informieren Sie sich über weitere Fort- und Weiterbildungmöglichkeiten in den Ausgaben 3, 4, 8 und 11/2008 sowie 7 und 8/2009 von „Praxisteam professionell“.  

Quelle: Ausgabe 02 / 2010 | Seite 3 | ID 133146