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28.03.2008 | Versicherungen

Die oft unterschätzte Gefahr der Berufsunfähigkeit – Wie können Sie sich schützen?

Berufsunfähigkeit wird nur in etwa 10 Prozent aller Fälle durch einen Unfall verursacht. Ein viel häufigerer Grund ist eine Allergie gegen Latexhandschuhe, das Händedesinfektionsmittel etc. Rückenbeschwerden kommen ebenfalls häufig vor. Wer kommt in solchen Fällen für Sie auf?  

Nach 1961 Geborene müssen „jede“ Arbeit annehmen

Sollten Sie vor 1961 geboren sein, haben Sie – wenn Sie nur noch weniger als 6 Stunden am Tag arbeiten können – einen Anspruch auf die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Für die Jahrgänge ab 1961 gibt es keine Berufsunfähigkeitsrente mehr, es wird nur noch unterschieden zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung. Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhält, wer zwischen drei und sechs Stunden am Tag tätig sein kann. Eine volle Erwerbsminderungsrente fließt, wenn man weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Bei mehr als sechs Stunden täglich liegt keine Erwerbsminderung vor.  

 

Mit der Tätigkeit ist nicht ausschließlich der Beruf der Medizinischen Fachangestellten gemeint, sondern jede Tätigkeit. Die neuen Regelungen der Erwerbsminderung erlauben eine Verweisung auf andere Tätigkeiten, ohne dabei die Ausbildung bzw. den sozialen und beruflichen Status zu berücksichtigen. Sie dürfen also auf einen völlig anderen Beruf verwiesen werden, in dem Sie trotz Ihrer Erkrankung noch einige Stunden pro Tag arbeiten können.  

Wie wird die Berufsunfähigkeitsrente errechnet?

Die Höhe der Leistung ist davon abhängig, wie lange und in welcher Höhe man bis zum Eintritt des Rentenfalls Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Selbst wenn eine teilweise oder volle Erwerbsminderung vorliegt, wird erstmal geprüft, ob überhaupt die Wartezeit von fünf Jahren inklusive der Ausbildungszeit erfüllt ist. Diese Wartezeit ist eine Hürde für die jüngeren Kolleginnen oder diejenigen, die früh Kinder bekommen haben und in den Beruf wieder eingestiegen sind. Denn Erziehungszeiten sind keine Pflichtbeitragszeiten.  

Wie können Sie sich finanziell absichern?

Sie können sich absichern, indem Sie eine private Berufsunfähigkeitsversicherung in Höhe Ihres Nettoeinkommens abschließen. Hierbei sollte dieses Nettoeinkommen in Form einer garantierten Rente ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent in Ihrem Beruf geleistet werden. Sie würden in diesem Fall also die Rente ausgezahlt bekommen, wenn Sie maximal noch halbtags als Medizinische Fachangestellte tätig sein können. Achten Sie aber auch darauf, dass Sie der Versicherer im „Kleingedruckten“ nicht auf eine Tätigkeit in einem anderen Beruf verweisen kann.  

Beratung durch unabhängigen Versicherungsmakler

Nutzen Sie in Zweifelsfällen das Know-how eines versierten Versicherungsmaklers, der eine passende und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösung mit Ihnen gemeinsam entwickelt. Wenn Sie sich zunächst einen groben Überblick verschaffen wollen, können Sie jederzeit auch Angebote von mehreren Versicherungen einholen und detailliert vergleichen.  

 

Praxistipp: Einen ersten Überblick über die Kosten von Versicherungen aller Art bekommen Sie mit Hilfe eines Internet-Vergleichstools unter der Adresse: www.aspect-online.de. 

Vertragsabschluss nicht auf die lange Bank schieben!

Grundsätzlich gilt, dass der Schutz umso teurer wird, je älter der Versicherungsnehmer beim Vertragsbeginn ist. Das heißt: Wenn Sie bisher noch keine derartige Police haben, sollten Sie die Gespräche möglichst kurzfristig und vor allem zielorientiert führen.  

Gesundheitsprüfung erfolgt in jedem Fall

Alle Versicherungen verlangen vor einem Abschluss eine Gesundheitsprüfung: Bei gesundheitlichen Risiken ist mit Krankheitsausschlüssen oder mit Beitragszuschlägen zu rechnen.  

 

Beachten Sie: Zuschläge können gestrichen werden, wenn eine angegebene Gesundheitsstörung später wegfällt. Dies sollten Sie vor Vertragsabschluss klären.  

 

Wesentliche Gründe für die Verweigerung von Abschlüssen bzw. ungünstigere Vertragsbedingungen sind vor allem Störungen des Bewegungsapparates, des Herz- und Kreislaufsystems sowie psychische Erkrankungen. Vor allem letztere scheinen seit Jahren bei den ärztlichen Diagnosen überproportional zuzunehmen, sodass Versicherer bei Abschlüssen hier eventuell strenger vorgehen werden.  

Checkliste im Online-Archiv

Um einen optimalen BU-Versicherungsschutz bis zum Renteneintritt vereinbaren zu können, sollten Sie die zusammenfassende Checkliste im Online-Service im Bereich „Checklisten“ detailliert abarbeiten. Registrieren Sie sich dazu einfach unter www.iww.de.  

Quelle: Ausgabe 04 / 2008 | Seite 3 | ID 118313