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24.05.2011 | Unternehmensberatung

Jetzt Zuschuss zu QM-Beratungen sichern!

von Julia Bange, Medienbüro Medizin, Hamburg

Seit Anfang 2010 muss in jeder Praxis ein QM-System ausgewählt und eingeführt worden sein. Doch in vielen Praxen ist die Implementierung in den Praxisalltag noch nicht abgeschlossen. Sie benötigen noch Unterstützung von außen. Nach der „Richtlinie über die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe“ wird die Einführung von QM-Systemen in Arztpraxen finanziell gefördert.  

Förderung von Beratungen durch Profis

Die Unternehmensberatung ist ein wichtiges Instrument, um Unternehmen wettbewerbs- und leistungsfähiger zu machen. Um kleinen und mittleren Unternehmen wie Arztpraxen einen Anreiz zu geben, Beratungsleistungen zu beanspruchen, fördert der Bund sie mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Grundlage ist die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.  

50 bis 75 Prozent der Kosten werden erstattet

Arztpraxen können Fördermittel beantragen, wenn sie eine Qualitätsmanagementberatung in Anspruch nehmen, um ein QM-System einzuführen oder anzupassen. Der Zuschuss für Praxen in den alten Bundesländern liegt bei 50 Prozent der Beratungskosten (ohne Umsatzsteuer). In den neuen Bundesländern sowie im Regierungsbezirk Lüneburg beträgt der staatliche Anteil sogar 75 Prozent - höchstens jedoch 1.500 pro Beratung. Praxen können auch mehrere Förderanträge stellen, wenn die Beratungen thematisch voneinander getrennt sind. Die Höchstgrenze liegt hier insgesamt jedoch bei 3.000 Euro. Die bezuschussten Beratungskosten müssen nicht nur das Honorar enthalten: Auch die Auslagen und Reisekosten des Beraters können teilfinanziert werden.  

 

Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Beratung eine Analyse der Praxis-Situation darstellt, in der die Schwachstellen des Unternehmens ermittelt werden, und der Berater konkrete Handlungsempfehlungen gibt. Der Beratungsbericht muss zusammen mit der Rechnung des Beraters sowie dem Kontoauszug der Praxis innerhalb von drei Monaten nach der Leistung eingereicht werden. Arztpraxen können die Förderung noch für Beratungen beanspruchen, die bis zum 31. Dezember begonnen werden. Danach läuft die Richtlinie aus.  

 

Weiterführender Hinweis

Quelle: Ausgabe 06 / 2011 | Seite 4 | ID 145201