27.05.2008 | Teammanagement
MFA werden Leistungserbringer in der Gesetzlichen Krankenversicherung
Medizinische Fachangestellte (MFA) stellen das natürliche Bindeglied zwischen Arzt und Patient dar. Sie sind für viele Patienten die ersten Ansprechpartnerinnen in der Praxis und sichern auch durch ihre fachliche Aus- und Weiterbildung die Qualität der ambulanten Versorgung. Da sie die Patienten der Praxis in der Regel sehr gut kennen, bringen sie optimale Voraussetzungen mit, um künftig ausgewählte ärztliche Leistungen auf Weisung des Arztes zu übernehmen. Das im März dieses Jahres verabschiedete Pflege-Weiterentwicklungsgesetz sieht diese Möglichkeit vor. „Praxisteam professionell“ erläutert im Folgenden die Details.
Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz
Das neue Pflege-Weiterentwicklungsgesetz tritt am 1. Juli 2008 in Kraft. Es sieht vor, dass Angehörige der Kranken- und Pflegeberufe selbst Verbands- und Pflegehilfsmittel verordnen dürfen. Außerdem soll die inhaltliche Ausgestaltung der häuslichen Krankenpflege einschließlich deren Dauer von den Pflegenden übernommen werden. Mit einer Einschränkung: Es darf sich nicht um die selbstständige Ausübung von Heilkunde handeln. Doch auch diese Grenze soll in Modellprojekten überschritten werden. Die Voraussetzung dafür ist: MFA oder Pflegefachkräfte müssen zuvor entsprechende Weiterbildungen absolvieren – beispielsweise VERAH, die Fortbildung zur Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (lesen Sie dazu „Praxisteam professionell“, Ausgabe 4/2008).
Verhandlungen um den neuen Leistungskatalog
Eine mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz einhergehende Änderung in § 87 Absatz 2 b des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) sieht vor, dass MFA zu eigenständigen Leistungserbringern in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden. Im EBM sollen ihre Leistungen – sowohl die delegierten als auch die eigenständig ausgeführten – ab 1. Januar 2009 eigene Gebührenziffern erhalten. Momentan verhandeln die Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) unter Einbeziehung des Verbands für medizinische Fachberufe (VMF) über den Katalog der entsprechenden Leistungen. Bis zum 31. Oktober dieses Jahres müssen sich die Verhandlungspartner einigen. Es hängt also stark davon ab, was die Kassen und die KBV als delegierbare Leistungen definieren.
Die Zukunft könnte so aussehen: Der jeweilige Arzt nimmt den ersten Hausbesuch vor und stellt die Diagnose. Die weitere Betreuung erbringt die MFA und je nach Krankheitsverlauf passt sie sogar die Therapie an die aktuellen Erfordernisse an. Entwickelt sich der Zustand eines Patienten anders als erwartet, wird der zuständige Arzt erneut hinzugezogen und erstellt eine neue Diagnose.
Einsparungen für die Krankenkassen
Aufgrund der demografischen Entwicklung gewinnt die häusliche Betreuung zunehmend an Bedeutung, sie führt aber auch zu immer mehr Kosten. Laut einer Studie der Bertelsmann Stiftung von 2005 verursachen die Chroniker – das sind ca. 20 Prozent der Versicherten – rund 80 Prozent der Kosten in der GKV. Wenn deren Betreuung von MFA durchgeführt und über diese abgerechnet werden kann, sind die Erstattungskosten für die GKV geringer als bei Hausärzten. Zwar werden die Krankenkassen die Leistungen der MFA auch niedriger honorieren – die Erträge der Praxis werden dadurch aber wohl kaum sinken. Denn ein Nebeneffekt ist, dass Hausärzte weniger Hausbesuche machen müssen und mehr Patienten in der Praxis betreuen können.
Studien belegen: Case-Management ist erfolgreich
Als Case-Managerinnen sind MFA die Schnittstellen zwischen Patienten, den verschiedenen Ärzten und gegebenenfalls weiteren Heilberuflern. Sie koordinieren die Abläufe und Behandlungen. Ihr Einsatz führt nicht zu schlechteren Therapieergebnissen gegenüber der ärztlichen Betreuung der Patienten. Zwei Studien des Instituts für Allgemeinmedizin, Frankfurt am Main, belegen dies:
- Bei der Betreuung von schwer depressiven Patienten durch MFA als Case-Managerinnen zeigte sich innerhalb eines Jahres bei 41 Prozent der Patienten eine Verbesserung der Symptome. In der Kontrollgruppe ohne Case-Managerinnen waren es lediglich 27 Prozent.
- Zu ähnlichen Ergebnissen kam die Studie „Arthritis“ desselben Instituts: Die Fortbildung ausschließlich der behandelnden Ärzte reichte nicht aus, um die Lebensqualität der Patienten zu verbessern. Nur bei gleichzeitigem Case-Management durch MFA ließen sich die Beschwerden der Patienten messbar mindern.
Fazit: Bessere Versorgung der Patienten
Die Gesetzesänderung soll den Anforderungen an die Betreuung und Behandlung von chronisch Kranken Rechnung tragen. Es sollen mehr Aufgaben aus den Händen der Ärzte an die MFA übergehen. Für die Ärzte bedeutet dies mehr Freiraum, für die Krankenkassen Einsparungen beim Kostenfaktor „chronische Krankheiten“ bei idealerweise besserer Versorgung der Patienten. Die Zukunft muss zeigen, ob die zusätzlichen Leistungen der MFA zum Beispiel durch Gehaltszulagen honoriert werden.