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02.03.2009 | Steuern

Fitnesskurs - und das Finanzamt bezahlt

Rückwirkend ab dem Jahr 2008 kann ein Arbeitgeber jedem seiner Mitarbeiter bis zu 500 Euro pro Jahr für individuelle gesundheitsfördernde Maßnahmen steuerfrei gewähren. Gefördert werden Maßnahmen, die im Präventionsleitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen aufgelistet sind (komplett im Online-Service von „Praxisteam professionell“ in der Rubrik „Gesetze, Richtlinien und Entwürfe“; unter www.iww.de in „myIWW“ einloggen).  

Danach kann ein Arzt seiner Mitarbeiterin einen Gutschein für einen Fitnesskurs, eine Ernährungsberatung oder einen Kurs zur Raucherentwöhnung finanzieren, ohne dass dieser Zuschuss versteuert werden muss. Der steuerliche Vorteil wird jedoch nicht gewährt, wenn der Arzt seiner Mitarbeiterin lediglich die Mitgliedschaft in einem Verein oder im Sportstudio bezahlt.  

Der Zuschuss für die individuellen gesundheitsfördernden Maßnahmen bringt einer Praxismitarbeiterin etwa 30 Prozent mehr in den Geldbeutel als eine Gehaltserhöhung. Deshalb sollten Sie mit Ihrem Chef oder Ihrer Chefin verhandeln. Sie können - statt einer Gehaltserhöhung - die Zulage bis maximal 500 Euro jährlich steuerfrei vereinbaren. Die Vereinbarung können Sie sowohl über den Gesamtbetrag als auch über Teilbeträge treffen, die aber insgesamt im Jahr 500 Euro nicht übersteigen dürfen. Ebenso ist es möglich, den Zuschuss im Sinne einer Leistungszulage zu vereinbaren.  

 

Quelle: Ausgabe 03 / 2009 | Seite 2 | ID 125066