24.05.2011 | Solarienschutzverordnung
Mehr Schutz vor künstlicher UV-Strahlung beschlossen
Wer vor dem 35. Lebensjahr regelmäßig Solarien nutzt, steigert sein Risiko, am gefährlichsten Hautkrebs, dem Malignen Melanom, zu erkranken, um bis zu 75 Prozent. Rund 195.000 Menschen erkranken jährlich bundesweit an Hautkrebs, 24.000 davon an einem Malignen Melanom. Immer jüngere Menschen sind betroffen.
Um die Nutzer von Solarien vor den schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung in Solarien zu schützen, hat der Bundesrat im März 2011 die „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher UV-Strahlung“ (UV-Schutz-Verordnung) verabschiedet. Die Verordnung fordert unter anderem eine fachliche Qualifikation für das Personal in Sonnenstudios und die Einhaltung der Bestrahlungsstärke von maximal 0,3 W/m² für alle Solariengeräte, stellt strenge Qualitätsanforderungen an die Betreiber von Solarien, verbietet Minderjährigen die Nutzung von Solarien in Sonnenstudios oder anderen öffentlich zugänglichen Räumen und regelt das Vorgehen bei Zuwiderhandlung. Nach Auskunft des Bundesumweltministeriums soll die Verordnung noch dieses Jahr in Kraft treten. Das genaue Datum ist noch nicht bekannt.
Weitere Informationen zum Thema „Hautkrebs und Solarien“ gibt es unter www.unserehaut.de.