· Fachbeitrag · Recht
Wiederbelebung durch Laien: Kein rechtliches Nachspiel bei Fehlern
| Täglich geraten Menschen durch einen Herzstillstand in Lebensgefahr. Durch rechtzeitige Wiederbelebungsmaßnahmen können Leben gerettet werden. Doch viele Augenzeugen schauen tatenlos zu, anstatt beherzt einzugreifen, weil sie unsicher sind und befürchten, für eventuelles Fehlverhalten bestraft zu werden. Aber diese Befürchtung ist grundlos! |
Auch wenn durch Erste-Hilfe-Leistungen gesundheitliche Beeinträchtigungen - beispielsweise bei einer Herz-Druck-Massage ein Rippenbruch - entstehen, drohen Ersthelfern keine rechtlichen Konsequenzen. Wird dagegen nicht geholfen, können rechtliche Folgen auf den Nichthelfer zukommen. „Die alte Begründung ‚Ich habe den Menschen nicht angefasst, weil ich nichts falsch machen wollte...’ ist überholt, denn man kann eigentlich nichts falsch machen! Bei einem Herzstillstand ist es immer richtig, zumindest die Herzdruckmassage durchzuführen“, erklärt Dr. med. Michael Burgkhardt aus Leipzig, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands (BAND) e. V. Und: „Eine Herzdruckmassage kann jeder schnell erlernen“. Das vermehrte Eingreifen durch Laienhelfer würde Leben retten: Pro Tag werden in Deutschland rund 400 Menschen außerhalb der Krankenhäuser durch Fachleute wiederbelebt - doch nur jeder Zehnte bleibt auch tatsächlich am Leben. Beginnen umstehende Laien hingegen mit der Wiederbelebung, noch bevor der Rettungsdienst eintrifft, steigt die Überlebenschance des Patienten auf das 2- bis 3-Fache.
Beachten Sie: Auf den Seiten 16 bis 18 dieser Ausgabe erfahren Sie ausführlich, wie Sie bei der Anwendung von Defibrillatoren vorgehen sollten.