02.03.2009 | Qualitätsmanagement
Wartung von Medizinprodukten sicher organisieren
Die Medizinprodukte-Betreiber-Verordnung (MPBetreibV) regelt die Wartung von Medizingeräten. In § 6 der MPBetreibV ist festgelegt, dass sicherheitstechnische Kontrollen spätestens alle zwei Jahre durchzuführen sind, es sei denn, der Hersteller schreibt etwas anderes vor. Der Praxisinhaber darf nur Personen mit der Wartung beauftragen, die aufgrund ihrer Ausbildung und Kenntnisse dazu befähigt sind. Es muss folglich festgelegt werden, welche Wartung und Pflege das Praxisteam selbst durchführen kann und darf und für welche Aufgaben ein externer Fachmann benötigt wird.
Eine Geräteliste ist eine gute Grundlage, um die Wartungsintervalle zu organisieren. Häufig wird diese Liste nach Gerätegruppen oder dem Alphabet angelegt. Eine wesentlich praktischere Lösung ist es, pro Raum eine Liste mit den dort vorhandenen Geräten anzulegen. So kann auch die für die Überwachung und Pflege der Geräte verantwortliche Person für den jeweiligen Raum eingeteilt werden. Denken Sie immer daran, auch eine Stellvertretung mit einzuplanen. Einmal jährlich sollten Sie es sich zur Gewohnheit machen, diese Liste im Team zu überprüfen. Bei dieser Gelegenheit können Sie feststellen, ob alles vollständig erledigt wurde bzw. ob eventuell Geräte weggefallen oder neu hinzugekommen sind. Im Online-Service von „Praxisteam professionell“ unter www.iww.de (in „myIWW“ einloggen) finden Sie in der Rubrik „Arbeitshilfen“ ein Beispiel für eine Geräteliste.