29.04.2010 | Qualitätsmanagement
Qualitätsmanagement und Hygiene
von Monika Pohlkamp, MFA und Qualitätsmanagerin, Sendenhorst
Ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) muss auch bestehende Gesetze und Vorschriften integrieren - dies ist in der QM-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) festgelegt. In Ausgabe 3/2010 hat Ihnen „Praxisteam professionell“ ausführlich das Medizinproduktegesetz (MPG) und die Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) vorgestellt. Im folgenden Beitrag soll es um das Infektionsschutzgesetz (IfSG) gehen, aus dem die wichtigsten Punkte näher erläutert werden. Zudem erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Inhalte eines Hygieneplans.
Das Infektionsschutzgesetz
Das IfSG (früher: Bundesseuchengesetz) regelt, welche Krankheiten bei Verdacht, Erkrankung oder Tod und welche labordiagnostischen Nachweise von Erregern meldepflichtig sind. Weiterhin legt das Gesetz fest, welche Angaben von den Meldepflichtigen gemacht, und dem Gesundheitsamt übermittelt werden müssen. Man muss für das interne Qualitätsmanagement (QM) sicher nicht jedes Wort des Gesetzes kennen. Die folgenden Vorschriften sollte man aber nicht nur gelesen, sondern auch verstanden haben.
Die wichtigsten Vorschriften des IfSG
§§ 6 bis 10 | Meldewesen |
§§ 20, 22 | Schutzimpfungen |
§ 23 | Infektionsstatistik (Praxen für ambulantes Operieren) |
§ 24 | Behandlung infizierter Personen durch Ärzte |
§§ 33 bis 35 | Meldewesen und Vorschriften für Gemeinschaftseinrichtungen |
§ 36 | Praxisbegehung durch das Gesundheitsamt/ |
§§ 42, 43 | Belehrungen zum Umgang mit Lebensmitteln |
ab § 44 | Umgang mit Krankheitserregern (zum Beispiel Labor) |
§ 36 - Einhaltung der Infektionshygiene
§ 36 IfSG (Einhaltung der Infektionshygiene) ist für jede Praxis von größter Wichtigkeit. Er legt u.a. fest, dass Arztpraxen durch das Gesundheitsamt infektionshygienisch streng überwacht werden. Um als Praxis den Nachweis erbringen zu können, dass die Vorschriften des IfSG eingehalten werden, muss jede Praxis einen Hygieneplan erstellen und dessen Einhaltung regelmäßig kontrollieren und überwachen.
Was muss ein Hygieneplan beinhalten?
Das IfSG schreibt nicht vor, wie ein Hygieneplan genau auszusehen hat. Folgende Inhalte müssen jedoch aufgenommen werden:
- Händehygiene und Hautantiseptik
- Flächenreinigung und -desinfektion
- Aufbereitung von Medizinprodukten
- Abfallentsorgung
- Umgang mit dem Meldewesen
- Schulungsmaßnahmen (mindestens einmal jährlich)
Im Folgenden gehen wir auf die ersten beiden Punkte näher ein. Details zur Aufbereitung von Medizinprodukten finden Sie in den Ausgaben 3/2010 sowie 7/2008. Informationen zu den letzten drei Punkten in der Ausgabe 8/2008 und am Ende des Beitrags.
Vorschriften zur Händehygiene
- Händewaschen, Händepflege: Wann, wie und womit?
- Hygienische Händedesinfektion: Wann, wie und womit?
- Bei tatsächlicher oder fraglicher mikrobieller Kontamination der Hände muss eine hygienische Händedesinfektion durchgeführt werden.
- Vor invasiven Maßnahmen, auch wenn dabei Handschuhe (steril oder nicht steril) getragen werden (zum Beispiel vor Injektionen, Punktionen).
- Vor Tätigkeiten mit Kontaminationsgefahr (zum Beispiel Bereitstellung von Infusionen, Aufziehen von Medikamenten).
- Vor und nach jeglichem Kontakt mit Wunden.
- Vor und nach Kontakt mit dem Bereich von Einstichstellen (Katheter, Drainagen usw.).
- Nach Kontakt mit potenziell oder definitiv infektiösem Material (Blut, Sekrete).
- Nach Kontakt mit potenziell kontaminierten Gegenständen, Flüssigkeiten oder Flächen (Urinbecher, Absauggeräte, Beatmungsmasken, Schmutzwäsche, Abfälle usw.).
- Nach Kontakt mit Patienten, von denen Infektionen ausgehen können (zum Beispiel dem Krankenhauskeim MRSA).
- Nach Ablegen von Schutzhandschuhen bei stattgefundenem oder wahrscheinlichem Erregerkontakt oder massiver Verunreinigung.
- Punktuelle Kontaminationen sind vor der Desinfektion mit einem desinfektionsmittelgetränkten Einmaltuch zu entfernen.
Beachten Sie: Bei Tätigkeiten, die eine hygienische Händedesinfektion erfordern, dürfen an den Händen und Unterarmen keine Schmuckstücke, Uhren und Eheringe getragen werden. Auch künstliche Fingernägel sind nicht erlaubt!
Vorschriften zur Hautdesinfektion
- Hautantiseptik: Wann, wie und womit?
- Bei allen Eingriffen, bei denen die Haut verletzt werden muss, wie zum Beispiel Blutentnahmen, Punktionen, Injektionen, Operationen.
- Bei Injektionen, Kapillarblutentnahmen, Venenpunktionen etc.
Vorschriften zur Flächenreinigung und -desinfektion
- Routinemäßige Flächendesinfektion: Wann, wie und womit?
- Gezielte Flächendesinfektion: Wann, wie und womit.
- Bei erkennbarer Kontamination (zum Beispiel mit Blut, Eiter, Schleim, Speichel und anderen Körperausscheidungen).
- Beim Auftreten spezieller Erreger.
- Wann, wo und wie wird sie eingesetzt wird, muss im Reinigungs- und Desinfektionsplan stehen!
Beachten Sie: Durchführung der Flächendesinfektion wenn möglich als Scheuer-Wisch-Desinfektion. Wiederbenutzung der Fläche erst nach Antrocknen der Desinfektionslösung - kein Trockenwischen! Sprühdesinfektionen sind nur zulässig, wo keine Scheuer-Wisch-Desinfektion möglich ist. Am besten gar nicht mehr!
Hautschutz- und Händehygieneplan zum Download
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) stellt auf ihrer Website einen Hautschutz- und Händehygieneplan zur Verfügung, der speziell auf die Bedürfnisse von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Arztpraxen zugeschnitten ist. Darin sind wichtige Hinweise zum Hautschutz, zu den richtigen Handschuhen sowie der Händedesinfektion, -reinigung und -pflege enthalten. Der Plan kann ausgedruckt und in der Praxis ausgehängt werden. Das Einzige, was Sie noch nachtragen müssen, sind die Hautschutz- und Pflegeprodukte, die Sie in Ihrer Praxis verwenden.
Sie finden den Plan unter www.bgw-online.de. Geben Sie im Suchfeld einfach den Begriff „Hautschutz- und Händehygieneplan“ ein und Sie gelangen zu einer Liste mit unterschiedlichen Hygieneplänen, unter anderem auch dem für die Arztpraxis.
Weitere Informationen zum Thema „Hygiene in der Arztpraxis“ finden Sie in den Ausgaben 9 und 10/2008 von „Praxisteam professionell“. In diesen Beiträgen geht es um Hygienemaßnahmen im Praxisalltag und um die Konsequenzen, die Hygienemängel in der Arztpraxis haben können.
Regelmäßig Schulungsmaßnahmen durchführen
Der Hygieneplan ist in vielen Praxen ein echtes Stiefkind. Er wird nicht aktuell gehalten und seine Inhalte sind oft nicht einmal jedem Praxismitarbeiter bekannt. Hier kann und muss das Qualitätsmanagementsystem (QMS) greifen! Denn regelmäßige Schulungsmaßnahmen im Bereich Hygiene sind einer der wichtigsten Bestandteile eines QMS. Jede Praxis, die sich nach der DIN EN ISO zertifizieren lassen möchte und über mindestens zehn Mitarbeiter verfügt, ist sogar verpflichtet (!), eine geschulte Hygienebeauftragte zu benennen.
Praxistipp: Jede Praxis sollte eine Hygieneverantwortliche benennen, egal wie groß die Praxis ist. Nur wenn sich mindestens ein Mitglied des Praxisteams für die Einhaltung der Hygienevorschriften verantwortlich fühlt, sind Sie vor Sanktionen durch das Gesundheitsamt geschützt.
Auch wenn die Hygienebeauftragte keine besondere Schulungsmaßnahme gemacht hat, kann sie sich durch Checklisten und/oder einer Aufgabenbeschreibung die zusammen im Team und mit der Praxisleitung erstellt wird, sehr verantwortungsbewusst der Aufgabe stellen. Besuchen Sie wenigstens einmal jährlich Hygieneschulungen, diese werden bestimmt auch in Ihrer Nähe angeboten (zum Beispiel Verband medizinische Fachkräfte oder der Ärztekammer). Auch viele Anbieter von Desinfektionsmitteln bieten ihre Hilfe kostenlos an, wenn Sie deren Produkte nutzen. Manche erstellen sogar den ganzen Hygiene- und Desinfektionsplan kostenlos. Aber auch das Internet bietet gute Hilfen an (zum Beispiel auf der Seite der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie www.dghm.org).
Fazit
Klare Vorgaben und Verantwortlichkeiten helfen Fehler zu vermeiden und Gesetze richtig zu befolgen. Bedenken Sie: Die richtige Dokumentation in Form einer Prozessbeschreibung ist unumgänglich für das QMS in der Praxis. Das ist eine klare Forderung der Richtlinie des GB-A und der verschiedenen Zertifizierungssysteme sowieso.