Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

29.10.2008 | Praxisorganisation

Die Zusammenarbeit mit Apotheken stärken

von Sebastian Schnabel, Medienbüro Medizin, Hamburg

Telefonischen Kontakt zwischen Apotheken und Arztpraxen gibt es häufig, persönlichen Kontakt jedoch eher selten. Denn wenn es Nachfragen zur Medikation gibt, das Rezept unleserlich ausgefüllt oder das Produkt nicht mehr am Markt ist, folgt zuerst der Griff zum Telefon. Ein Anruf aus der Apotheke bedeutet für Medizinische Fachangestellte (MFA) meist, dass ein Problem aufgetaucht ist.  

Das andere Arbeitsfeld besser kennenlernen

Um die Kommunikation zu verbessern und Verständnis für das Apotheken-Team zu bekommen, helfen unkonventionelle Ansätze weiter. So können Apotheker und niedergelassene Ärzte für einen Tag einen Mitarbeiter tauschen. Als MFA können Sie in einer nahe gelegenen Apotheke hospitieren und so die Arbeitsabläufe und das Team kennenlernen. Der Blick hinter den Apotheken-Tresen lohnt sich ebenfalls: MFA werden so sensibilisiert für die einzelnen Vorgänge in der Offizin – dem Apotheken-Verkaufsraum.  

Arbeiten als Team

Eine MFA, die vor Ort miterlebt, wie Rezepte in den Apotheken bearbeitet werden, ist anschließend für diese Vorgänge sensibilisiert. Außerdem entstehen durch das gemeinsame Arbeiten im Team Verbindungen, die bei zukünftigen Problemen zur Entspannung beitragen können.  

 

Ein ähnlicher Effekt wird auch erzielt, wenn eine Pharmazeutisch-technische Assistentin (PTA) für einen Tag in der Arztpraxis hospitiert. Für die PTA ist es hilfreich, die Methoden und Vorgänge einer Arztpraxis zu kennen – etwa, welchen Weg die Rezepte in den Praxen gehen und wie bestimmte Fehler am besten behoben werden. So lassen sich Fehlerquellen bei der Zusammenarbeit erkennen und – wenn auch nicht ausschließen – so doch verringern.  

Gesetzeslage beachten

Wie bei Hospitationen durch Schüler oder Berufsanfänger müssen Apotheker und Praxisinhaber rechtliche Einschränkungen berücksichtigen, beispielsweise die Schweigepflicht der PTA in Bezug auf die Patienten der Arztpraxis. Und MFA dürfen nach einer Hospitation die Patienten nicht zu einer bestimmten Apotheke schicken. Den Patienten steht die freie, unbeeinflusste Wahl der Apotheke zu. Auch wenn das bedeutet, dass Patienten sich für eine Apotheke entscheiden, mit der die Zusammenarbeit für die eigene Praxis nicht ganz so reibungslos verläuft.  

 

Quelle: Ausgabe 11 / 2008 | Seite 11 | ID 122501