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26.11.2009 | Praxisorganisation

Die sachgerechte Arzneimittellagerung in der Arztpraxis

von Katja Löffler, Dipl.-Kffr., PTA & QM-Auditorin, München

Die Wirksamkeit und Haltbarkeit von Medikamenten ist in erheblichem Maße von deren korrekter Lagerung abhängig. Für die Lagerung von Arzneimitteln in der Arztpraxis gibt es jedoch von gesetzlicher Seite kaum konkrete Vorgaben. Eine ordnungsgemäße Arzneimittellagerung wird lediglich in § 16 Abs.1 Satz 1 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) beschrieben. Dieser sehr allgemein formulierte Paragraf fordert eine übersichtliche Lagerung, bei der die Qualität der Arzneimittel nicht beeinflusst wird und die so zu handhaben ist, dass Verwechslungen vermieden werden. Zur Verbesserung der Arzneimittelsicherheit und im Rahmen eines Qualitätsmanagementsystems ist daher stets auf eine sachgerechte Lagerung zu achten. Wie Sie diese Vorgaben möglichst praxistauglich umsetzen können und worauf Sie bei der Lagerung von Arzneimitteln in Ihrer Praxis besonders achten sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.  

Anforderungen an den Lagerort

Um zu verhindern, dass Unbefugte Zugang zu Medikamenten erhalten, werden diese entweder in einem für Patienten nicht zugänglichen Raum oder in einem separaten Schrank gelagert. Es empfiehlt sich, diesen Schrank möglichst abzuschließen. Außerdem sollten Arzneimittel immer trocken und getrennt von sonstigen Gegenständen aufbewahrt werden. Darüber hinaus sind die allgemeinen Lagerbedingungen wie Lichtschutz, Temperatur, Hygiene und Übersichtlichkeit zu beachten.  

Übersichtlichkeit

Eine übersichtliche Lagerung von Arzneipackungen kann beispielsweise nach den unterschiedlichen Indikationsgruppen erfolgen. Je nach Anzahl der vorhandenen Packungen werden dann die einzelnen Regalfächer mit entsprechenden Hinweisschildern wie zum Beispiel Antihypertonika, Analgetika, etc. gekennzeichnet.  

 

Um zu garantieren, dass immer die älteste Packung zuerst verbraucht wird, findet das sogenannte „First-in-first-out-Prinzip“ Anwendung. Danach wird diejenige Packung mit dem kürzeren Verfalldatum vor die Packung mit dem längeren Verfalldatum gestellt.  

 

Angebrochene Packungen werden als solche gekennzeichnet, beispielsweise durch ein gut sichtbares blaues Kreuz auf Vorder- und Rückseite der jeweiligen Packung. Zusätzlich empfiehlt es sich, besonders bei Flüssigkeiten und Salben das Anbruchdatum zu vermerken. Da diese Produkte nach Anbruch meist nur eine begrenzte Haltbarkeit haben, sollte zusätzlich die Haltbarkeit nach Anbruch vermerkt werden zum Beispiel mit Hilfe eines Aufklebers „Anbruch am … haltbar bis …“.  

 

Beachten Sie: Lassen Sie im Medikamentenschrank keine losen Blisterstreifen herumliegen. Diese verbleiben stets in der Originalpackung.  

 

Hygiene

Wie für die gesamte Arztpraxis gilt auch für die Aufbewahrung von Arzneimitteln das Gebot der Sauberkeit. Daher werden sowohl der Arzneimittelschrank als auch der Arzneimittelkühlschrank in regelmäßigen Abständen gereinigt.  

 

Lichtschutz und Temperatur

Gerade direktes Sonnenlicht und eine zu hohe Temperatur beeinflussen die Qualität von Medikamenten erheblich. Sind auf den Packungen keine anderweitigen Angaben vermerkt, dürfen Fertigarzneimittel nicht über + 25 °C gelagert werden. Eine geringfügige Überschreitung bis maximal + 27 °C ist nur für wenige Stunden und dann auch nur bis etwa fünf Tage pro Jahr unbedenklich.  

 

Wird die Temperatur von + 25 °C dauerhaft überschritten, sollten Alternativen gefunden werden, beispielsweise ein anderer Raum, der nordseitig und ohne direkte Sonneneinstrahlung gelegen ist. Auf eine Lagerung im Kühlschrank ist im Sommer dennoch zu verzichten, da dort nur solche Arzneimittel aufbewahrt werden dürfen, bei denen dies ausdrücklich vorgeschrieben ist.  

 

Wichtiger Hinweis

Überprüfen Sie - insbesondere in der heißen Jahreszeit - regelmäßig die Raumtemperatur und vergessen Sie nicht, diese zu dokumentieren.  

Arzneimittellagerung im Kühlschrank

Gerade Arzneimittel, die im Kühlschrank zu lagern sind wie beispielsweise Impfstoffe bedürfen wegen ihrer Temperaturempfindlichkeit einer besonderen Aufmerksamkeit. Die Kühlschranktemperatur sollte deshalb immer zwischen + 2 °C und + 8 °C, möglichst bei + 5 °C, liegen. Die Qualität und die Haltbarkeit dieser Kühlartikel kann nur gewährleistet werden, wenn eine konstante Temperatur, die weder unter + 2 °C noch über + 8 °C liegt, gehalten wird.  

 

Um eventuelle Temperaturabweichungen - sei es durch einen Defekt oder einen unachtsamen Mitarbeiter - rechtzeitig zu erkennen, verfügt jeder Kühlschrank über ein Minimum-Maximum-Thermometer. Dieses befindet sich möglichst zentral im Kühlschrank oder in der Nähe der Seitenwand.  

 

Beachten Sie: Liegt das Thermometer direkt an der Rückwand des Kühlschranks, besteht die Gefahr, dass es zu niedrige Temperaturen anzeigt. Ist es dagegen an der Kühlschranktür befestigt, besteht die Gefahr, dass es zu hohe Temperaturen anzeigt, sobald die Tür geöffnet wird. Auch Medikamentenpackungen dürfen nicht an der Rückwand des Kühlschrankes anliegen, da sie dort festfrieren könnten.  

 

Die Kühlschranktemperatur ist möglichst täglich zu kontrollieren und das Ergebnis beispielsweise auf einer Temperatur-Kontrollliste, die außen an der Kühlschranktür befestigt wird, zu dokumentieren. Im Online-Service von „Praxisteam professionell“, unter www.iww.de finden Sie eine Checkliste zur Kontrolle des Kühlschranks und eine Kopiervorlage zum Befestigen am Kühlschrank, in der Sie die Kühlschranktemperatur eintragen können.  

 

Wichtiger Hinweis

Nach jedem Ablesen wird das Thermometer wieder zurückgesetzt. Achten Sie darauf, dass die ablesende Fachkraft das korrekte Zurücksetzen des Thermometers beherrscht.  

 

Beachten Sie: Lebensmittel und andere Gegenstände niemals in demselben Kühlschrank wie Arzneimittel lagern!  

Verfallene Arzneimittel

Auch wenn viele, insbesondere feste Arzneiformen, nicht automatisch nach Ablauf des Verfalldatums unwirksam sind, entsteht dennoch ein Haftungsproblem für eventuelle Schäden, die durch die Anwendung solcher Arzneimittel entstehen. Die Hersteller haften nämlich nur bis zum Ablauf des aufgedruckten Verfalldatums. Auch kann die Wirksamkeit der Medikamente herabgesetzt sein, was bei einigen Wirkstoffen (beispielsweise in Antihypertonika, Antidiabetika oder Psychopharmaka) negative Folgen für die Patienten haben kann.  

 

Praxistipp

Sehen Sie das Verbandstofflager, das Arzneimittellager und den Notfallkoffer in regelmäßigen Abständen zum Beispiel alle drei Monate auf abgelaufene Packungen durch. Verfallene Produkte werden umgehend entfernt und einer sachgerechten Entsorgung zugeführt. Kurz vor dem Verfall befindliche Arzneimittel können beispielsweise mit einem dicken, roten Stift markiert werden.  

Betäubungsmittel

Zunächst gelten auch für Betäubungsmittel die allgemeinen Lagervorschriften. Um den Zugriff Unbefugter zu verhindern, müssen Betäubungsmittel darüber hinaus gemäß § 15 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) getrennt von den übrigen Arzneimitteln in verschlossenen Schränken gelagert werden. Weitere Informationen zum Thema Betäubungsmittel erhalten Sie in der nächsten Ausgabe.  

Quelle: Ausgabe 12 / 2009 | Seite 3 | ID 131796