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28.03.2008 | Praxisorganisation

Der E-Check – Was ist das eigentlich und wozu ist die Praxis verpflichtet?

Was passiert, wenn Sie vergessen, die Praxis-Kaffeemaschine am Wochenende auszuschalten, dadurch Wasser aus dem Wassertank läuft und ein Kurzschluss mit einem Brand in der Praxis entsteht? Wussten Sie, dass immerhin 15 Prozent aller Brände durch defekte oder unsachgemäße Installationen verursacht werden? Wer kommt für den Schaden auf? Selbstverständlich die Versicherung, werden Sie sagen. Diese wird jedoch als erstes fragen, ob der Praxisinhaber als Arbeitgeber die Regeln beachtet hat, die nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaft an Arbeitsstätten gelten. Arztpraxen müssen im Interesse der Mitarbeiter und Patienten besonders strenge Bestimmungen in Bezug auf die Überprüfung elektrischer Geräte einhalten.  

Woraus ergibt sich eine Prüfpflicht?

Die Grundlage der Überprüfung elektrischer Geräte ist eine Vorschrift der Berufsgenossenschaft, die BGV A3. Danach müssen alle elektrischen Geräte in der Praxis müssen regelmäßig von einer Elektrofachkraft nach einer DIN-Vorgabe (DIN VDE 0702) geprüft werden. Dies gilt für Ihre Röntgenanlage, Ihr Reinigungs- und Desinfektionsgerät, Ihre Spül- und Waschmaschine, Ihre EDV-Anlage usw.  

 

In unserem Online-Service (www.iww.de) finden Sie unter der Rubrik „Gesetze, Richtlinien“ die gesetzlichen Grundlagen im Wortlaut sowie Hinweise zur Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel.  

 

Es wird unterschieden zwischen ortsfest und ortsveränderlich

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen ortsfesten elektrischen Anlagen bzw. Betriebsmitteln und ortsveränderlichen Betriebsmitteln. Ortsfeste elektrische Anlagen sind Ihre elektrischen Verteiler bzw. die Stromversorgung und die Steckdosen. Hierfür ist der Hauseigentümer verantwortlich. Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind auch die Wasch- und Spülmaschine, Ihr Reinigungs- und Desinfektionsgerät sowie Ihre EDV-Anlage – also Geräte, die üblicherweise einen festen Platz haben. Ortsveränderliche Betriebsmittel sind die Kaffeemaschine etc.  

 

Wie oft müssen die Geräte geprüft werden?

Der Gesetzgeber hat unterschiedliche Prüfintervalle festgelegt. Ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel haben einen vorgeschriebenen Prüfturnus von vier Jahren, die ortsveränderlichen Betriebsmittel variieren. Je nach Ihrer Einschätzung können Sie den Prüfturnus zwischen sechs Monaten und zwei Jahren bestimmen. Wird also ein Gerät täglich in die Hand genommen, somit mehr strapaziert und geht davon bei einem elektrischen Defekt auch eher eine Gefahr aus, werden Sie den Turnus enger fassen müssen als zum Beispiel bei einer eher selten benutzten Bürotischleuchte. Schätzen Sie einfach die Möglichkeit eines Schadensfalles und dessen Folgen ein. Auch da sind Sie als Mitarbeiterin gefragt – mit Ihrer Erfahrung beim täglichen Umgang mit den Geräten.  

Was darf die Überprüfung kosten?

Natürlich hat die Festlegung des Turnus auch entsprechende Auswirkungen auf die Kosten. Auf dem Markt nutzen manche Unternehmen die Unsicherheit und Unwissenheit der Praxen bei der Angebotserstellung. Unser Tipp daher: Fragen Sie den Hauselektriker, der Ihre Praxis kennt. Ein faires Angebot kann sein, wenn nach Stunden oder auch pro geprüftem Gerät abgerechnet wird. Als grobe Linie sollten Sie bei der ersten Prüfung mit knapp 10 Euro pro Gerät und bei den nachfolgenden Prüfungen mit etwa 6 bis 8 Euro rechnen.  

 

Die erste Prüfung ist deshalb aufwändiger, weil der Elektriker die Geräte in einem Gerätebuch bzw. einer Liste erst erfassen muss. Dieser Mehraufwand fällt später weg. Die meisten Praxen haben jedoch schon eine Geräteliste bzw. ein Gerätebuch, das dafür idealerweise genommen werden kann und eventuell nur um eine Spalte erweitert werden, in die das Prüfergebnis eingetragen wird. Ein Beispiel finden Sie im Online-Service (www.iww.de; in „myIWW“ einloggen) in der Rubrik „Arbeitshilfen“.  

 

Manche Unternehmen bieten auch das Einpflegen des Ergebnisses in die Praxis-EDV an. Die elektrischen Geräte selbst erhalten ein Prüfsiegel (sinnvollerweise mit dem nächsten Prüftermin).  

Warum ist die Überprüfung wirtschaftlich sinnvoll?

Die Überprüfung elektrischer Geräte kann – neben dem Schutz der Mitarbeiter und Patienten – auch wirtschaftliche Vorteile bringen: Das Risiko von Geräteausfällen, hohen Reparaturkosten und Folgeschäden wird minimiert und manche Versicherungen gewähren bei nachweisbarer Durchführung der geforderten Normenprüfung Prämienvorteile.  

Der E-Check ist keine Pflicht

Sie müssen nicht zwingend einen E-Check durchführen lassen, der über die BGV A3 und DIN VDE 0702 hinausgeht. Das behaupten zwar manche Elektrounternehmen, der E-Check ist aber „nur“ ein Gütesiegel, das die Elektrounternehmen entwickelt haben und gut vermarkten. Der E-Check schließt zum Beispiel neben der Prüfung nach DIN VDE 0702 noch eine Beratung zu Energiesparpotenzialen als Service mit ein – mehr aber auch nicht. Die Durchführung der Prüfung obliegt selbstverständlich nur einer Elektrofachkraft.  

 

Quelle: Ausgabe 04 / 2008 | Seite 8 | ID 118315