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31.08.2010 | Arbeitssicherheit

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel - das sollten Sie wissen und beachten!

von Christine Baumeister, Beratung - Training - Konzepte, Haltern

Aus Gründen des Arbeitsschutzes ist in der Arztpraxis sicherzustellen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel in einem einwandfreien Zustand sind. Aufgrund der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 müssen sie in bestimmten Zeitabständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Dieser Beitrag fasst für Sie kompakt und übersichtlich zusammen, was Sie in diesem Zusammenhang wissen und beachten sollten.  

Grundlagen zu elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

Im Folgenden werden vornehmlich Anlagen und Geräte betrachtet, die nicht bereits aus anderen Gründen - zum Beispiel nach dem Medizinproduktegesetz - Wartungs- oder Prüfpflichten unterliegen. Die BGV A3 spricht von Betriebsmitteln und Anlagen, wobei die „Anlage“ für einen Zusammenschluss von elektrischen Betriebsmitteln steht. Die Definition in der BGV A3 lautet wie folgt:  

 

Definition nach § 2 BGV A3

Elektrische Betriebsmittel im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind alle Gegenstände, die als Ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (zum Beispiel Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (zum Beispiel Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen. Den elektrischen Betriebsmitteln werden gleichgesetzt Schutz- und Hilfsmittel, soweit an diese Anforderungen hinsichtlich der elektrischen Sicherheit gestellt werden. Elektrische Anlagen werden durch Zusammenschluss elektrischer Betriebsmittel gebildet.  

Kurz gesagt: Als elektrische Betriebsmittel werden all die Arbeitsgeräte beschrieben, die mit Strom betrieben werden. Zur Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes sind elektrische Anlagen und Betriebsmittel wiederholt zu prüfen. Dabei wird unterschieden zwischen ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln sowie stationären und nichtstationären Anlagen.  

 

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebes bewegt werden oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.  

 

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest angebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden.  

 

Stationäre Anlagen

Elektrische stationäre Anlagen sind mit ihrer Umgebung fest verbunden, zum Beispiel elektrische Installationen in Gebäuden.  

 

Übersicht elektrische Betriebsmittel und Anlagen

Ortsveränderliche elektrische
Betriebsmittel
 

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel  

Stationäre Anlagen  

PC-Arbeitsplätze  

Beleuchtungsanlagen  

Steckdosen  

Drucker/Monitore/Kartenlesegerät  

Kühlschränke  

Installierte Stromleitungen  

Telefonanlage  

Herd  

Installierte Datenleitungen  

Fax  

Durchlauferhitzer/Boiler  

 

Kopiergerät  

Wasserspender  

 

Scanner  

Lufterfrischungsgerät  

 

Stereoanlage  

Klimaanlage  

 

Mikrowelle  

 

 

Wasserkocher  

 

 

Kaffeemaschine  

 

 

Überprüfungspflichten

Elektrische Betriebsmittel und Anlagen stellen ein latentes Risiko für Brände und Stromschläge dar. Abhängig vom Alter der Geräte und dem Grad der Gerätenutzung treten Verschleißerscheinungen auf, die das Leben und die Gesundheit der Beschäftigten gefährden können. Aus diesem Grund sind alle in der Praxis befindlichen Elektrogeräte regelmäßig zu überprüfen. Unerheblich ist hierbei, ob diese Eigentum der Praxis oder Eigentum der Mitarbeiter sind.  

 

Die Überprüfungspflichten bestehen  

 

  • vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und
  • in bestimmten Zeitabständen

 

In medizinisch genutzten Räumen müssen elektrische Anlagen durch Fehlerstrom- und Fehlerspannungs-Schutzeinrichtungen abgesichert sein, damit bei Auftreten eines Fehlers Schutz gegen Berührungsspannungen besteht. Diese Schutzschalter müssen regelmäßig durch Kontrollauslösungen auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden (mindestens alle sechs Monate).  

 

Um einen Überblick über die zu prüfenden Geräte und die Prüftermine zu haben, sollten Sie ein Verzeichnis der elektrischen Betriebsmittel erstellen. Ein Musterverzeichnis finden Sie im Online-Service von „Praxisteam professionell“ unter „Arbeitshilfen“. Darin können Sie alle elektrischen Betriebsmittel Ihrer Praxis erfassen und das Verzeichnis anschließend ausdrucken.  

 

Hier eine Übersicht über die wichtigsten Geräte und Prüfvorgaben:  

 

Übersicht Prüfvorgaben

Anlage/Betriebsmittel  

Prüffrist  

Art der Prüfung  

Prüfer  

Betriebsmittel bzw. Anlage  

Prüffrist  

Art der Prüfung  

Prüfer  

Elektrische Anlagen und
ortsfeste Betriebsmittel  

Vier Jahre  

Auf ordnungsgemäßen Zustand  

Elektrofachkraft  

Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nicht-stationären Anlagen  

Ein Monat  

Auf Wirksamkeit  

Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte  

Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs-Schutzschalter  

  • in stationären Anlagen
  • in nichtstationären Anlagen

 

 

  • Sechs Monate
  • arbeitstäglich

Auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung  

Benutzer  

  • Ortsveränderliche
    elektrische Betriebsmittel
  • Verlängerungs- und
    Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen
  • Anschlussleitungen mit Stecker
  • Bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss

Richtwert: Sechs Monate. Liegt bei den Prüfungen die Fehlerquote
(Abweichung von den Grenzwerten) unter zwei Prozent, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden.  

 

Maximalwert:  

In Büros oder unter ähnlichen Bedingungen zwei Jahre.  

Auf ordnungs-  

gemäßen
Zustand  

Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Person  

Prüfungen dokumentieren

Der beauftragte Elektro-Fachbetrieb sollte für jedes überprüfte Betriebsmittel ein Prüfprotokoll erstellen. Aus diesem Prüfprotokoll sollten folgende Informationen hervorgehen: Gerätetyp, Prüfergebnis, Funktionsprobe, Prüfdatum, Name des Prüfers und Termin der nächsten Prüfung. Prüfetiketten auf den geprüften Geräten, die das Datum der nächsten Prüfung angeben, verringern die Wahrscheinlichkeit, einen Überprüfungstermin zu übersehen.  

 

Quelle: Ausgabe 09 / 2010 | Seite 8 | ID 138149