31.08.2010 | Arbeitssicherheit
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel - das sollten Sie wissen und beachten!
von Christine Baumeister, Beratung - Training - Konzepte, Haltern
Aus Gründen des Arbeitsschutzes ist in der Arztpraxis sicherzustellen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel in einem einwandfreien Zustand sind. Aufgrund der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 müssen sie in bestimmten Zeitabständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Dieser Beitrag fasst für Sie kompakt und übersichtlich zusammen, was Sie in diesem Zusammenhang wissen und beachten sollten.
Grundlagen zu elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
Im Folgenden werden vornehmlich Anlagen und Geräte betrachtet, die nicht bereits aus anderen Gründen - zum Beispiel nach dem Medizinproduktegesetz - Wartungs- oder Prüfpflichten unterliegen. Die BGV A3 spricht von Betriebsmitteln und Anlagen, wobei die „Anlage“ für einen Zusammenschluss von elektrischen Betriebsmitteln steht. Die Definition in der BGV A3 lautet wie folgt:
Definition nach § 2 BGV A3
Elektrische Betriebsmittel im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind alle Gegenstände, die als Ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (zum Beispiel Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (zum Beispiel Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen. Den elektrischen Betriebsmitteln werden gleichgesetzt Schutz- und Hilfsmittel, soweit an diese Anforderungen hinsichtlich der elektrischen Sicherheit gestellt werden. Elektrische Anlagen werden durch Zusammenschluss elektrischer Betriebsmittel gebildet. |
Kurz gesagt: Als elektrische Betriebsmittel werden all die Arbeitsgeräte beschrieben, die mit Strom betrieben werden. Zur Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes sind elektrische Anlagen und Betriebsmittel wiederholt zu prüfen. Dabei wird unterschieden zwischen ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln sowie stationären und nichtstationären Anlagen.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebes bewegt werden oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest angebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden.
Stationäre Anlagen
Elektrische stationäre Anlagen sind mit ihrer Umgebung fest verbunden, zum Beispiel elektrische Installationen in Gebäuden.
Übersicht elektrische Betriebsmittel und Anlagen
Ortsveränderliche elektrische | Ortsfeste elektrische Betriebsmittel | Stationäre Anlagen |
PC-Arbeitsplätze | Beleuchtungsanlagen | Steckdosen |
Drucker/Monitore/Kartenlesegerät | Kühlschränke | Installierte Stromleitungen |
Telefonanlage | Herd | Installierte Datenleitungen |
Fax | Durchlauferhitzer/Boiler |
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Kopiergerät | Wasserspender |
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Scanner | Lufterfrischungsgerät |
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Stereoanlage | Klimaanlage |
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Mikrowelle |
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Wasserkocher |
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Kaffeemaschine |
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Überprüfungspflichten
Elektrische Betriebsmittel und Anlagen stellen ein latentes Risiko für Brände und Stromschläge dar. Abhängig vom Alter der Geräte und dem Grad der Gerätenutzung treten Verschleißerscheinungen auf, die das Leben und die Gesundheit der Beschäftigten gefährden können. Aus diesem Grund sind alle in der Praxis befindlichen Elektrogeräte regelmäßig zu überprüfen. Unerheblich ist hierbei, ob diese Eigentum der Praxis oder Eigentum der Mitarbeiter sind.
Die Überprüfungspflichten bestehen
- vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und
- in bestimmten Zeitabständen
In medizinisch genutzten Räumen müssen elektrische Anlagen durch Fehlerstrom- und Fehlerspannungs-Schutzeinrichtungen abgesichert sein, damit bei Auftreten eines Fehlers Schutz gegen Berührungsspannungen besteht. Diese Schutzschalter müssen regelmäßig durch Kontrollauslösungen auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden (mindestens alle sechs Monate).
Um einen Überblick über die zu prüfenden Geräte und die Prüftermine zu haben, sollten Sie ein Verzeichnis der elektrischen Betriebsmittel erstellen. Ein Musterverzeichnis finden Sie im Online-Service von „Praxisteam professionell“ unter „Arbeitshilfen“. Darin können Sie alle elektrischen Betriebsmittel Ihrer Praxis erfassen und das Verzeichnis anschließend ausdrucken.
Hier eine Übersicht über die wichtigsten Geräte und Prüfvorgaben:
Übersicht Prüfvorgaben
Anlage/Betriebsmittel | Prüffrist | Art der Prüfung | Prüfer |
Betriebsmittel bzw. Anlage | Prüffrist | Art der Prüfung | Prüfer |
Elektrische Anlagen und | Vier Jahre | Auf ordnungsgemäßen Zustand | Elektrofachkraft |
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nicht-stationären Anlagen | Ein Monat | Auf Wirksamkeit | Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte |
| Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs-Schutzschalter
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| Auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung | Benutzer |
| Richtwert: Sechs Monate. Liegt bei den Prüfungen die Fehlerquote
Maximalwert: In Büros oder unter ähnlichen Bedingungen zwei Jahre. | Auf ordnungs- gemäßen | Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Person |
Prüfungen dokumentieren
Der beauftragte Elektro-Fachbetrieb sollte für jedes überprüfte Betriebsmittel ein Prüfprotokoll erstellen. Aus diesem Prüfprotokoll sollten folgende Informationen hervorgehen: Gerätetyp, Prüfergebnis, Funktionsprobe, Prüfdatum, Name des Prüfers und Termin der nächsten Prüfung. Prüfetiketten auf den geprüften Geräten, die das Datum der nächsten Prüfung angeben, verringern die Wahrscheinlichkeit, einen Überprüfungstermin zu übersehen.