28.02.2008 | Praxismarketing
Praxiskleidung – die „textile Visitenkarte“ der Arztpraxis
„Der Mensch ist ein Augentier“ sagte schon Leonardo da Vinci. Wir wissen inzwischen, dass in den ersten sieben Sekunden einer Begegnung ausschließlich optische Eindrücke verarbeitet werden. Ihr Patient ordnet Sie in diesen wenigen Sekunden unbewusst ein. Die Berufskleidung ist die textile Visitenkarte Ihrer Praxis und sollte demzufolge sorgfältig und zu Ihrer Praxis passend ausgewählt werden. Wenig glaubwürdig sind Sie beispielsweise, wenn Ihre Praxis hochwertigste Medizin anbietet, die Berufskleidung jedoch eher drittklassig ist.
Was passt zu welcher Praxis und zu welchen Mitarbeitern?
Ihre Praxiskleidung ist Bestandteil Ihres individuellen Praxismarketings. Nehmen wir als Beispiel eine großstädtische Praxis mit anspruchsvollem Klientel: Hier wird die Wahl eher auf ein klassisches Design als auf witzig bedruckte T-Shirts und Hemden fallen. Dagegen würde in einer Landpraxis eine Rezeptionskraft in weißem Kostüm mit hohen Schuhen eher exotisch wirken und die Patienten möglicherweise verunsichern.
Neben der Praxiskultur ist auch das Alter und die Kleidergröße ein Entscheidungskriterium. So wird eine füllige Mitarbeiterin in einem taillierten kurzen Shirt eher unvorteilhaft wirken, eine junge modebewusste Mitarbeiterin dagegen wird sich im klassischen „Kittel“ unwohl fühlen.
Wie gehen Sie bei der Auswahl der Berufskleidung vor?
Zunächst sollten Sie herausfinden, was Sie mit der Wahl Ihrer Praxiskleidung ausdrücken wollen: Soll Ihre Praxis eher jung und unkonventionell wirken? Lieben Sie ausgefallene Designs oder sind Sie eher ein klassischer Typ? Sollen bunte Farben Ihre Praxis bestimmen oder setzen Sie auf klassisches Weiß? Ist Ihr Praxisstil eher jugendlich-frisch oder klassisch-elegant? Hat die Praxis bereits ein „Corporate Design“, in das auch die Praxiskleidung passen soll?
Diese Fragen sollten vorab geklärt sein. Danach sollten Sie im Team über die Kleiderwünsche der einzelnen Kolleginnen sprechen. Mitarbeiterwünsche bezüglich der Berufskleidung können insofern berücksichtigt werden, als sie mit dem Praxiskonzept vereinbar sind. Eine Mitarbeiterin, die sich in ihrer Berufskleidung wohlfühlt, hat sicherlich eine positivere Ausstrahlung als jemand, der sich „verkleidet“ fühlt.
Grundsätzlich ist jedoch zu sagen, dass der Arbeitgeber das Recht hat, die Art der Praxiskleidung zu bestimmen. Mitarbeiter mit intensivem Patientenkontakt und mit stark repräsentativen Aufgaben müssen sich dem Geschmack des Arbeitgebers unterordnen. Dies wurde schon mehrfach auch gerichtlich entschieden.
Einheitliche Kleidung hat sich bewährt
Bewährt hat sich in jedem Fall eine einheitliche Kleidung, da sie eine Orientierungshilfe für Ihre Patienten bietet. Einheitliche Kleidung steigert auch das Zusammengehörigkeitsgefühl der Trägerinnen. Ähnlich wie beim Mannschaftssport fühlen sich Teamkollegen in gleicher Kleidung als Einheit, die gemeinsame Ziele erreichen möchte.
Beispiel
Einheitlich kann auch bedeuten, dass alle Praxismitglieder Shirts mit Praxislogo und Praxisaufdruck, jedoch in unterschiedlichen Farben tragen. Oft werden für die Abteilungen einer Praxis ein einheitliches Design, aber dennoch farblich unterschiedliche Bereichskleidungen gewählt. So zum Beispiel für die Labor-Abteilung hellblaue Shirts, für den Röntgen-Bereich dunkelblaue Kleidung und für den allgemeinen Bereich türkisfarbene Shirts, jedoch alle mit Logo und Namensaufdruck. Auf diese Weise werden die Mitglieder der einzelnen Abteilungen unterschiedlich wahrgenommen, tragen aber trotz unterschiedlicher Farben einheitlich bedruckte Shirts. |
Sauberkeit und perfekter Sitz sind unverzichtbar
Wichtig ist in jedem Fall, dass die Kleidung sauber und hochwertig ist und perfekt sitzt. Überprüfen Sie gegenseitig den Sitz und die Sauberkeit Ihrer Kleidung und halten Sie genügend Teile zum Wechseln bereit. Bei intensiven Arbeiten kann auf zusätzlichen Schutz durch einen Kittel zurückgegriffen werden.
Achten Sie beim Thema Praxiskleidung auch auf Ihre Schuhe. So bequem lange getragene Berufsschuhe auch sein mögen, so ungepflegt wirken ein schiefer Absatz und vergilbtes Leder. Entscheiden Sie, ob Turnschuhe erlaubt, ja vielleicht sogar gewünscht sind, oder ob hochwertige Berufsschuhe getragen werden sollen. Dürfen bunte Schuhe getragen werden oder müssen sie weiß sein?
Unabhängig von jeglicher Farb- oder Stilphilosophie ist die Qualität Ihrer Berufskleidung. Hier sollte auf jede Art von Billigware verzichtet werden. Wählen Sie hochwertige, farbechte Materialien, mit denen Sie auch nach einem langen Arbeitstag immer noch gut aussehen. Empfehlenswert sind Materialien aus dem Sportbereich, die zum Beispiel Gerüche gar nicht erst entstehen lassen, extrem formbeständig und gut zu waschen sind.
Wie wichtig sind Frisur und Make-up?
Natürlich kann niemand gezwungen werden, sich zu schminken. Auch gibt es viele Menschen, die vollkommen natürlich am schönsten sind. Was aber spricht dagegen, Vorzüge des Gesichts durch ein dezentes Make-up zu betonen und Schwachstellen wie zum Beispiel unreine, blasse oder gerötete Haut zu kaschieren? Oft hilft schon eine getönte Tagescreme und ein bisschen Rouge und Sie sehen besser aus. Untersuchungen haben ergeben, dass geschminkte Frauen selbstbewusster und sicherer auftreten als ungeschminkte.
Den „Dress-Code“ verbindlich festlegen
Idealerweise verfügt die Praxis über einen Dress-Code. Bereits bei der Einstellung wird verbindlich festgelegt, wie Sie sich während der Dienstzeiten zu kleiden haben. Diese Vereinbarung kann Bestandteil des Arbeitsvertrages sein. Hier kann auch geregelt werden, ob der Arbeitgeber sich an den Kosten für die Dienstkleidung beteiligt, wer für die Reinigung zuständig ist und dergleichen mehr.
Regeln Sie, welche Farben, Materialien und Schnitte in der Praxis getragen werden sollen. So hat jede Mitarbeiterin genaue Vorstellungen, was von ihr erwartet wird. Legen Sie fest, ob Sie bauchfreie Shirts zulassen, ob kurzärmelige oder ärmellose Oberteile getragen werden dürfen oder ob die Oberbekleidung auch im Sommer langärmelig sein muss. Selbst die Hosen- oder Rocklänge kann vorher festgeschrieben werden: Sind kurze Hosen oder Miniröcke erlaubt? Dürfen Jeans getragen werden oder sind Berufshosen Pflicht?
Regeln Sie auch das „Frisurproblem“: lange Haare dürfen nicht offen getragen werden und in einigen Fällen kann eine Schutzhaube erforderlich sein. Auch Tattoos und Piercings geben häufig einen Streitgrund ab. Beugen Sie hier vor und legen Sie verbindlich fest, ob Sie sichtbare Tattoos oder Piercings dulden oder ob diese in Ihrer Praxis unerwünscht sind. Wenn über solch strittige Fragen eine einheitliche Meinung herrscht und diese allen Mitarbeiterinnen bekannt ist, können Konflikte hierüber von vornherein vermieden werden.
Was tun, wenn die Kollegin ungepflegt erscheint?
In jedem Team gibt es immer wieder einmal eine Kollegin, die es mit der Körperhygiene nicht ganz so genau nimmt. Bei allem Verständnis für die Eigenheit einer jeden Persönlichkeit kann sich niemand, der im Kontakt mit anderen Menschen steht, solche Nachlässigkeiten erlauben. Sprechen Sie die Kollegin daher sofort auf die Missstände an, allerdings unter vier Augen.