27.10.2010 | ICD-10-Kodierung
Korrektes Kodieren sichert Praxisumsätze
von Anita Schiele, Betriebswirtin (GA) und MFA, Buchheim
Seit dem 1. Januar 2000 ist die Diagnosenverschlüsselung nach dem ICD-10 in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung verbindlich. Der Verschlüsselungspflicht sollte jede Praxis korrekt nachkommen, damit der Vergütungsanspruch nicht gefährdet wird. Das korrekte Kodieren sichert also Praxisumsätze und damit auch Ihren Arbeitsplatz! „Praxisteam professionell“ erklärt die Hintergründe.
Was ist zu verschlüsseln?
Für die Verschlüsselung gibt es gesetzliche Vorgaben. Zu kodieren sind die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (zumindest auf dem Durchschlag, den die Krankenkasse erhält) und die Abrechnungsunterlagen (Behandlungsausweise), mit denen die Quartalsabrechnung bei der KV eingereicht wird. Mehr nicht! Überweisungen, Krankenhauseinweisungen, Arztbriefe oder gar die eigene Patientendokumentation braucht man nicht zu verschlüsseln. Hier würden bei einer ausschließlichen Verschlüsselung Informationen verloren gehen, die durch Klartext besser übermittelt werden können.
Beachten Sie: Nimmt Ihre Praxis an einem HZV-Vertrag teil, müssen Arztbriefe in der Regel kodiert werden. Sollten Sie unsicher sein, prüfen Sie dies anhand Ihres Vertrages.
Wie wird korrekt verschlüsselt?
Der korrekten Verschlüsselung geht immer die Diagnoseerfassung voraus. Hierzu wird folgendermaßen vorgegangen:
- Stationäre Diagnosen werden immer aufgegriffen.
- Ambulante Diagnosen aus mindestens zwei Quartalen werden dokumentiert.
- Stationäre Diagnosen oder ambulante Diagnosen aus mindestens zwei Quartalen und Medikamente werden dokumentiert.
Die Verschlüsselung muss korrekt den Schweregrad oder die Komplikation der chronischen Krankheit darstellen.
Beispiel
| E10.21: Primär insulinabhängiger Diabetes mit Nierenkomplikationen, als entgleist bezeichnet.
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Um die tatsächliche Morbidität des Patienten gegenüber den Krankenkassen darstellen zu können, ist eine vollständige und korrekte Diagnoseerfassung unerlässlich.
Tipps zum korrekten Kodieren
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Beachten Sie: Die exakte Diagnose-Verschlüsselung ist für Vertragsärzte von großer Wichtigkeit. Denn die von den Krankenkassen zu zahlende Gesamtvergütung ist entscheidend von der Morbiditätsentwicklung abhängig. Nur bei einer guten Kodierung kann der Nachweis einer gestiegenen Morbidität geführt und in den jährlichen Verhandlungen mit den Krankenkassen eine Honorarsteigerung durchgesetzt werden.
Einer Honorarsteigerung werden die Kassen jedoch nur zustimmen, wenn sie ausreichend Zuwendungen aus dem Gesundheitsfonds erhält. Dies wiederum ist nur gewährleistet, wenn Sie jede Diagnose vollständig erfassen und der Kasse kein Geld aus dem Gesundheitsfonds entgeht. So erhielt eine Krankenkasse im Januar 2009 für die ICD-Ziffer E11.90 (Diabetes ohne oder mit nicht näher bezeichneten Komplikationen) eine jährliche Zuweisung von 794,16 Euro, für die E11.70 (Diabetes mit multiplen Komplikationen) jedoch 2.022,45 Euro - eine einzige Zahl bewirkt einen Unterschied von 1.228,29 Euro!
Hintergrund: Der Gesundheitsfonds
Die Gelder des Gesundheitsfonds setzen sich zusammen aus Beiträgen der Arbeitgeber und -nehmer sowie aus Steuergeldern. Die Krankenkassen erhalten Zuweisungen vom Gesundheitsfonds, aus denen sie die Ausgaben für die Gesundheitsleistungen (Ärzte, Krankenhäuser und weitere Leistungserbringer) und für ihre Verwaltungskosten finanzieren sollen. |
Ambulante Kodierrichtlinien ab dem 1. Januar 2011
Zum 1. Januar 2011 werden die neuen Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) flächendeckend eingeführt. Die AKR stellen einen verbindlichen Leitfaden für die Vergabe und Dokumentation von Diagnosen nach den Schlüsseln des ICD-10 dar. Hintergrund ist, dass die ICD-10 eine Vielzahl von Regeln und Vorschriften enthält, die schwer verständlich sind und Interpretationsspielraum lassen. Dies hat dazu geführt, dass die Kodierung zum Teil uneinheitlich und fehlerhaft vorgenommen wurde - dies sollen die AKR beenden.