31.01.2008 | Abrechnung
Der neue EBM 2008
Seit dem 1. Januar 2008 gilt der neue EBM 2008, der einige Änderungen mit sich bringt. „Praxisteam professionell“ stellt Ihnen im folgenden Beitrag die wichtigsten vor.
Wichtige Änderungen im Überblick
Der neue EBM 2008 ist wie gewohnt in einzelne Kapitel gegliedert. Sie finden in
- Kapitel I die allgemeinen Bestimmungen, in denen festgelegt ist, welche Leistungen grundsätzlich abgerechnet werden können sowie die Gliederung und Struktur
- Kapitel II die arztgruppenübergreifenden allgemeinen Gebührenpositionen
- Kapitel III die arztgruppenspezifischen Gebührenpositionen (dieses Kapitel ist nochmals unterteilt in den hausärztlichen und den fachärztlichen Versorgungsbereich)
- Kapitel IV die arztgruppenübergreifenden speziellen Gebührenpositionen bei spezifischen Voraussetzungen
- Kapitel V die Kostenpauschalen und in Kapitel VI die Anhänge.
Alle Leistungen, die im jeweiligen Versorgungsbereich zusätzlich zum spezifischen Fachgebiet abgerechnet werden können, finden Sie in den Einleitungen der einzelnen Arztgruppenkapitel in Kapitel III, in den Präambeln. Hier finden Sie auch die abrechnungsberechtigten Fachgruppen und es wird erläutert, welche Leistungen zusätzlich (und mit entsprechenden Voraussetzungen) zur Abrechnung kommen können. Hat Ihr Chef/ihre Chefin zum Beispiel eine Genehmigung zur Sonographie, so finden Sie diese Leistung in Kapitel IV, Abschnitt 33.
Die neuen Versichertenpauschalen
Kernelemente des EBM 2008 sind die neuen nach Altersgruppen gestaffelten Versichertenpauschalen, die bei Hausärzten sowie Kinder- und Jugendärzten zur Abrechnung kommen. Hierin enthalten sind alle Arzt-Patienten-Kontakte innerhalb eines Quartals sowie alle Beratungen – diese können somit nicht mehr separat abgerechnet werden. Fachärzte rechnen die Grund- oder die Konsiliarpauschale ab.
Die neue Konsultationspauschale
Bei genau definierten Überweisungen (Zielauftrag) können die neuen Versichertenpauschalen nicht berechnet werden, sondern nur die neue Konsultationspauschale.
Beispiel
Patient S wird von Hausarzt Dr. M zum Hausarzt Dr. P zur Durchführung eines Belastungs-EKG überwiesen. Dr. M kann neben der Nr. 03321 für das Belastungs-EKG nur die Konsultationspauschale nach Nr. 01436 abrechnen, nicht jedoch die altersentsprechende Versichertenpauschale. |
Der Morbiditätszuschlag
Neu bei Hausärzten sowie Kinder- und Jugendärzten ist auch der Morbiditätszuschlag (EBM-Nr. 03212 bzw. 04212), der zusätzlich zu den Versichertenpauschalen berechnet werden kann.
Mit diesem Morbiditätszuschlag, der für Patienten mit einer oder mehreren schwerwiegenden chronischen Erkrankungen abgerechnet werden kann, soll die unterschiedliche Morbiditätsstruktur der Versicherten in den haus- und kinderärztlichen Praxen berücksichtigt werden.
Die Notfallabrechnung
Die bisherigen Ordinations- und Konsultationskomplexe im organisierten Notfalldienst wurden geändert und heißen seit 1. Januar 2008 „Notfallpauschalen“.
Neu eingeführt wurden Zusatzpauschalen für die ständige ärztliche Besuchsbereitschaft für die aufsuchende Tätigkeit im Notfalldienst. Diese Pauschalen sind berechnungsfähig, wenn die zuständige Krankenversicherung (KV) die Besuchsbereitschaft für Notfallbehandlungen im Rahmen des organisierten Notfalldienstes festgestellt hat.
Die neue Dokumentation
Durch den Wegfall der Konsultationspauschale wird eine exakte Dokumentation noch wichtiger. So sind zum Beispiel bei Betreuungsleistungen und Wundversorgungen mehrere Kontakte vorgeschrieben, damit die Pauschale abgerechnet werden darf. Haben Sie also einzelne Behandlungen nicht notiert und ist deshalb aus der Dokumentation nicht ersichtlich, ob alle vorgeschriebenen Kontakte erfolgt sind, verliert Ihre Praxis bares Geld. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Dokumentation von telefonischen Patientenkontakten, welche ohne Versicherten- bzw. Grundpauschale abgerechnet werden können.
Beachten Sie: Differenziert notieren müssen Sie Leistungen zu Unzeiten, im Notfalldienst und zu normalen Praxiszeiten. Aus diesem Grund gehört zu jeder Abrechnungsdokumentation nicht nur das Datum, sondern auch die Uhrzeit, der Wochentag und ein Vermerk, ob es sich um eine unvorhergesehene Inanspruchnahme gehandelt hat.
Beispiel
Die Nr. 01415, der neue dringende Besuch im Heim, kann abgerechnet werden, wenn der Besuch noch am selben Tag ausgeführt, wurde. Wird der Besuch aber aus der Sprechstunde heraus durchgeführt, ist die Abrechnungs-Nr. 01412 anzusetzen. |
Leistungen der Medizinischen Fachangestellten
Werden im Quartal (Behandlungsfall) ausschließlich Wiederholungsrezepte und/oder Überweisungsscheine sowie Befundübermittlungen ohne persönlichen Arztkontakt erstellt bzw. weitergegeben, kommt der bereits bekannte Verwaltungskomplex Nr. 01430 zur Abrechnung. Hier ist es nun wichtig, bei der KV zu klären, ob diese Position einen Budgetfall auslöst.
Praxistipp: Überlegen Sie sich schon jetzt hilfreiche Formulierungen, um einem Patienten zu erklären, dass er zum Beispiel für ein Wiederholungsrezept mit dem Arzt sprechen muss und es nicht mehr bequem von Ihnen bekommen kann. Eine hilfreiche Formulierung könnte sein: „Der Doktor möchte gerne kontrollieren, ob die Medikation noch notwendig/ausreichend ist.“ Auch sollten Sie in solchen Fällen den Patienten nicht endlos im Wartezimmer sitzen lassen – er wird kaum Verständnis haben, wenn er für ein einminütiges Gespräch mit dem Arzt mehr als fünf Minuten warten muss. Bei Terminsprechstunde stellt dies eine ideale Pufferzeit-Nutzung dar.
Fazit
Im neuen EBM 2008 gibt es einige wichtige Neuerungen, vieles ist aber auch beim Alten geblieben. Um in Ihrer Praxis am 31. März 2008 eine korrekte und komplette Abrechnung erstellen zu können, sollten Sie sich ab sofort intensiv mit den neuen Abrechnungsvorgaben befassen. Gehen Sie dazu Schritt für Schritt an die Änderungen heran.
Praxistipp: Sorgen Sie dafür, dass an allen Abrechnungsplätzen Schreibtischunterlagen vorhanden sind, auf denen Sie die neu gestalteten Ziffern nachlesen können. In Ihrer Praxis gibt es diese Schreibtischunterlage sicher bereits in irgendeiner praxisspezifischen Form. Jetzt ist es wichtig, alte Ziffern zu streichen und neue zu erfassen. Achten Sie dabei besonders darauf, ob die bestehenden Ziffern auch die gleichen Inhalte haben und fügen Sie eventuell nötige Ergänzungen hinzu.
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