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28.08.2008 | Hygiene

Hygiene in der Arztpraxis – Maßnahmen im Praxisalltag

von Alexandra Schramm, Medienbüro Medizin, Hamburg

Schauen Sie sich einmal genau in Ihrer Praxis um: Ist an Ihrer Garderobe ausreichend Platz und sind genügend Bügel vorhanden oder hängen die Jacken übereinander? Haben Sie an den Fenstern Gardinen anstatt Lamellen angebracht und stehen in dem einen oder anderen Behandlungszimmer vielleicht doch Trockenblumen? Zum Thema Hygiene in der Arztpraxis gehört nicht nur das richtige Händewaschen, die korrekte Aufbereitung von Medizinprodukten oder die genaue Flächenreinigung. Auch auf baulich-funktionelle Anforderungen sowie auf tägliche Hygienemaßnahmen wie zum Beispiel das Waschen der Schutzkleidung muss geachtet werden.  

Voraussetzungen an das Inventar der Praxis

Damit die Desinfektions- und Reinigungsarbeiten wirksam sind und die Verbreitung von Krankheitserregern nicht begünstigt wird, sollten die folgenden baulichen Grundvoraussetzungen in jeder Arztpraxis erfüllt werden:  

 

  • Wände und Fußböden müssen fugendicht, abwasch- und desinfizierbar sein.
  • Auch das gesamte Inventar muss glatt und feucht abzuwischen sein. Wenn überhaupt Holzmöbel vorhanden sind, muss die Lackierung desinfektionsmittelbeständig sein.
  • Um Zwischenräume gut reinigen zu können, müssen Schränke mit ausreichend großem Abstand zum Boden und zu den Wänden aufgestellt werden oder ganz ohne Zwischenraum.
  • Heizkörper müssen von allen Seiten gut zu reinigen sein – Fensterbänke sollten für diese Zwecke abnehmbar bzw. hochklappbar sein.
  • Zur Lagerung von Praxisbedarf sollten geschlossene Schränke dienen – keine offenen Regale, denn diese stauben schnell ein.
  • Pflanzen und Trockengestecke gehören nicht ins Behandlungszimmer. Wenn Sie Pflanzen im Empfangsbereich stehen haben, achten Sie regelmäßig auf Schimmelpilzwachstum – das ist auch bei Hydrokultur möglich.
  • Denken Sie zudem an die tägliche Reinigung des Spielzeugs aus der Kinderecke. Und auch wenn Kinderaugen beim Anblick eines Kuscheltieres strahlen würden, sind diese in Arztpraxen tabu.

Die Patiententoilette – das Aushängeschild Ihrer Praxis

Grundsätzlich sollte es getrennte Sanitärräume für das Personal und die Patienten geben. In beiden Räumen muss je ein Waschbecken mit kaltem und warmem Wasser zur Verfügung stehen. Ihre Patiententoilette wird bei Ihren Besuchern einen entscheidenden Eindruck hinterlassen – und dieser gilt dann für die gesamte Praxis. Denn dieses Örtchen ist das Aushängeschild für Hygiene und muss zwingend sauber sein: die Toilette selbst, das Waschbecken, der Spiegel und der Boden. Aber auch der Seifenspender sollte stets aufgefüllt und der Papierkorb entleert sein. So werten Sie Ihre Patiententoilette auf:  

 

  • Verwenden Sie einheitliche Badutensilien wie Toilettenpapier- und Handtuchhalter sowie Seifenspender
  • Bieten Sie weiches Toilettenpapier an
  • Streichen Sie die Wände in hellen Farben
  • Sorgen Sie für eine gute Beleuchtung
  • Halten Sie den Raumduft angenehm
  • Kleiderhaken sollten grundsätzlich vorhanden sein
  • Stellen Sie einen Beistelltisch auf, damit Patienten Ihre Taschen ablegen können

 

Beachten Sie: Werfen Sie im Laufe des Tages immer mal wieder einen prüfenden Blick in die Patiententoilette – auch wenn das nicht zu Ihren originären Aufgaben gehört. Jeder im Team sollte sich für die Sauberkeit in der eigenen Praxis verantwortlich fühlen.  

Schutzkleidung und -handschuhe

Neben der Arbeitskleidung muss es in jeder Praxis Schutzkleidung geben. Damit können Sie sich vor Verletzungen und einer Kontamination durch Blut oder andere Körperflüssigkeiten schützen. Ziehen Sie beschmutze Kleidung sofort aus, damit die Keime nicht in der ganzen Praxis verbreitet werden. Bewahren Sie Ihre Privat- und Schutzkleidung unbedingt getrennt voneinander auf und waschen Sie sie auch nicht miteinander. Schutzkleidung sollte bei mindestens 60 Grad gewaschen werden – das aber nicht zu Hause, sondern am besten von einer professionellen Wäscherei, die die Wäsche auch in der Praxis abholt.  

 

Tragen Sie bei Kontakt mit Blut, Körperflüssigkeiten, Berührung der Schleimhaut oder bei nicht intakter Haut des Patienten dünnwandige und flüssigkeitsdichte Einmalhandschuhe. Feste Handschuhe sollten Sie beim Umgang mit Desinfektionsmitteln (Ausnahme Händedesinfektionsmittel) verwenden. Ein Mund- und Nasenschutz müssen Sie nur bei aerogen übertragbaren Infektionen und bei einem eigenen Infekt mit engem Patientenkontakt tragen.  

 

Beachten Sie: Laut § 14 des Manteltarifvertrages für Arzthelferinnen stellt der Arbeitgeber der MFA die notwendige Schutz- und Berufskleidung, mindestens jedoch zwei Berufskittel pro Jahr, unentgeltlich zur Verfügung. Ebenso trägt der Arbeitgeber die Kosten der Reinigung der Schutz- und Berufskleidung allein.  

Quelle: Ausgabe 09 / 2008 | Seite 18 | ID 121245