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30.06.2009 | Hygiene

Berufskleidung, Arbeitskleidung und Infektionsprävention

von Barbara Loczenski, Dipl.-Pflegepädagogin, Berlin

Durch die Aktion „saubere Hände“ im Gesundheitswesen wird derzeit die hygienische Händedesinfektion deutschlandweit in den beteiligten Institutionen in den Mittelpunkt gerückt. Aber nicht nur die konsequente Händehygiene ist ein wichtiger Schritt der Infektionsprävention. Mindestens ebenso wichtig ist in diesem Kontext die Berufs- und Arbeitskleidung - denn diese wird ebenso kontaminiert wie Ihre Hände.  

Kleidung als Überträger von Infektionen

Während der Arbeit werden insbesondere die Ärmel und die Vorderseite der Arbeitskleidung kontaminiert, weil diese vorrangig bei allen Handlings und Maßnahmen mit dem Patienten und körpernahen Kontakten Berührungspunkte darstellen. Somit kommt es unweigerlich zur sogenannten „Kreuzkontamination“: Die Versorgung eines Patienten ist abgeschlossen und die Medizinische Fachangestellte (MFA) widmet sich dem nächsten.  

Trennen Sie Arbeits-, Schutz- und private Kleidung

Unter Arbeitskleidung versteht man in der Arztpraxis im Regelfall die normale Dienstkleidung (Kittel/Kasack) oder eine spezielle Bereichskleidung. Es ist jedoch vielfach üblich, dass bei der Arbeit auch Privatkleidung getragen wird. So gelangen Mikroorganismen, die im Arbeitsbereich aufgenommen wurden, in Ihr privates Umfeld und können hier zum Beispiel Ihren Angehörigen gefährlich werden.  

 

Beachten Sie: Arbeitskleidung darf nur während der Arbeit getragen werden, Privatkleidung sollte dem privaten Leben vorbehalten sein. Arbeitskleidung sollte möglichst täglich gewechselt werden und problemlos waschbar und aufzubereiten sein. Nur dann ist sie eine wirkungsvolle Barriere im Rahmen der Infektionsprävention.  

 

Schutzkleidung ist nicht das gleiche wie Arbeitskleidung. Sie wird ergänzend zur Dienstkleidung bei potenzieller Infektionsgefahr angelegt und besteht, je nach Grad der Gefährdung, aus Mund-Nasenschutz, Kopfhaube, Schutzkittel, Handschuhen und Füßlingen. Schutzkleidung soll die Kontamination der eigenen Kleidung und der eigenen Person verhindern/reduzieren. Ihre Notwendigkeit ergibt sich im Wesentlichen aus der Biostoffverordnung und insbesondere aus der im Gesundheitsbereich geltenden TRBA 250. Sie erhalten die BGR/TRBA 250 im Online-Service „myIWW“ unter www.iww.de im Bereich „Gesetze, Richtlinien und Verordnungen“.  

Umgang mit Arbeitskleidung in der Praxis

Der Umgang mit Arbeitskleidung ist in den unterschiedlichen Betrieben des Gesundheitswesens sehr unterschiedlich geregelt. Aus diesem Grund hat die Berufsgenossenschaft für Gesundheits- und Wohlfahrtspflege (BGW) mit dem „Dresscode Sicherheit“ Broschürenmaterial zur Aufklärung erstellt, das Berufstätigen im Gesundheitswesen die Thematik verdeutlichen und das Problembewusstsein schärfen soll. Sie finden den „Dresscode Sicherheit“ im Online-Service im Bereich „Gesetze, Richtlinien und Verordnungen“.  

 

Auch die Sektion „Hygiene in der ambulanten und stationären Kranken- und Altenpflege/Rehabilitation“ der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) ist sich schon lange der Probleme im Bereich der Arbeitskleidung bewusst. Bereits im Jahr 2005 veröffentlichte sie das sogenannte „Kleiderpapier“, das 2008 ausgiebig überarbeitet und aktualisiert wurde. Es bündelt die Empfehlungen/rechtlichen Vorgaben für den Bereich „Arbeitskleidung“ und macht die Thematik für den Anwender transparenter und umsetzbarer. Das Arbeitspapier trägt den Titel „Kleidung und Schutzausrüstung für Pflegeberufe aus hygienischer Sicht“ und ist auch für alle anderen medizinischen Fachberufe geeignet. Sie finden das Dokument unter dem Titel „Kleiderpapier“ im Online-Service im Bereich „Gesetze, Richtlinien und Verordnungen“.  

 

Beachten Sie: Grundsätzlich kann auch private Kleidung als Arbeitskleidung fungieren. Das bedeutet aber, dass sie bei Dienstbeginn angelegt und bei Dienstschluss wieder abgelegt wird! Sie unterscheidet sich somit nur äußerlich nicht von herkömmlicher Arbeitskleidung! Allerdings sollten die Materialeigenschaften einer chemischen und/oder physikalischen/thermischen Aufbereitung/ Desinfektion standhalten.  

 

Checkliste „Umgang mit Arbeitskleidung“

  • Haben Sie sich über Ihren Umgang mit Arbeitskleidung oder auch über deren Aufbereitung schon einmal ernsthaft Gedanken gemacht?
  • Stellt Ihnen Ihr Arbeitgeber Arbeitskleidung zur Verfügung?
  • Steht Ihnen Arbeitskleidung/Schutzkleidung ausreichend zur Verfügung?
  • Tragen Sie Privatkleidung oder Arbeitskleidung bei der Arbeit?
  • Unterscheiden Sie bei Ihrer Arbeit konsequent zwischen Arbeits- und Privatkleidung?
  • Tragen Sie Arbeitskleidung, die den Anforderungen der Berufsgenossenschaft/DGKH entspricht?
  • Wie häufig wechseln Sie Ihre Arbeitskleidung?
  • Welche Regelungen existieren in Ihrem Betrieb für die Aufbereitung der Arbeitskleidung?
  • Waschen Sie Ihre Arbeitskleidung selbst?
Quelle: Ausgabe 07 / 2009 | Seite 7 | ID 128073