30.06.2009 | Fortbildung
Zusatzqualifikation „EVA“ ermöglicht Hausbesuche durch MFA
von Sebastian Schnabel, Medienbüro Medizin, Hamburg
Die gesetzlichen Regelungen zur Delegation ärztlicher Leistungen stehen mittlerweile fest (siehe „Praxisteam professionell“, Ausgabe 5/2009). Der Bewertungsausschuss aus Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und der Krankenkassen hat hohe Hürden für Medizinische Fachangestellte (MFA) gesetzt, die ärztlich delegierte Leistungen außerhalb der Praxis ausführen wollen. Eine Fortbildung, die den Anforderungen gerecht wird, ist EVA: die „Entlastende VersorgungsAssistentin“. KVen und Ärztekammern aus Nordrhein-Westfalen haben die Fortbildung entwickelt und zertifiziert, „Praxisteam professionell“ stellt sie Ihnen vor.
Besuche zu Hause und in Pflegeheimen
MFA, die sich zur EVA fortbilden lassen, sind anschließend qualifiziert, Patienten und Angehörige kontinuierlich im Behandlungsprozess zu begleiten. Das betrifft auch selbstständige Hausbesuche bzw. Besuche in Alten- und Pflegeheimen, die allerdings einer engen Abstimmung mit den verantwortlichen Ärzten unterliegen. Dabei sollen MFA nicht ausschließlich in den vorgegebenen Strukturen arbeiten, sondern diese kritisch hinterfragen und gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge machen.
Entsprechend der delegierbaren Leistungen gehört es zu den Aufgaben von EVA, bei Hausbesuchen Wunden zu versorgen, LangzeitBlutdruckmessgeräte und Elektroden für Langzeit-EKG anzulegen und Blutzuckerwerte vor Ort zu bestimmen. Außerdem sollen die Versorgungsassistentinnen anhand standardisierter Testverfahren den körperlichen und psychischen Zustand von Patienten und deren sozialer Fähigkeiten feststellen.
Umfassendes Pflichtprogramm von 158 Stunden
Die Fortbildung zur entlastenden Versorgungsassistentin teilt sich in zehn Pflichtmodule und ein Wahlmodul. Der Pflichtteil beträgt insgesamt 158 Stunden, hinzu kommt das Modul Notfallmanagement im Umfang von 20 Stunden. Hier lernen MFA, die ersten Notfallmaßnahmen einzuleiten, etwa wenn ein Patient plötzlich kollabiert. Die Pflichtmodule der 158 Stunden sind:
Case-Management (40 Stunden)
Angehende EVA üben hier den Umgang mit Patienten, Gesprächsführung und das Verhalten von Patienten richtig zu deuten. Für eine erfolgreiche Behandlung ist außerdem wichtig, Patienten zu motivieren, um die Compliance zu steigern. Dabei soll die Organisation und Koordination der Behandlungsmaßnahmen in der Hand der MFA liegen.
Geriatrisches Basis-Assessment und häufige Krankheitsbilder
(12 Stunden)
In diesem Modul steht die Versorgung älterer Patienten im Mittelpunkt. Neben altersmedizinischen Grundlagen werden typische Krankheitsbilder wie Demenz und Diabetes erläutert.
Besuchsmanagement (10 Stunden)
Die rechtlichen Grundlagen von Hausbesuchen sind Inhalt dieses Themenbereichs. Weiterhin erlernen MFA hier die häuslichen Rahmenbedingungen der Patienten einzuschätzen und Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Dies bezieht sich sowohl auf Gefahrenquellen des Haushalts als auch die Körperpflege oder die Versorgung mit Hilfsmitteln. Ebenso stehen die Themen „Dokumentation“ und „Abrechnung“ auf dem Programm.
Wundmanagement (10 Stunden)
Dieses Modul befasst sich mit Wundheilungsmechanismen, Verbandstechniken, der Wundprophylaxe sowie Hebe- und Lagerungstechniken. Auch die vorgenommenen Maßnahmen entsprechend zu dokumentieren, ist Teil des Lehrplans.
Häufige Krankheiten in der hausärztlichen Praxis (16 Stunden)
Das Spektrum der Erkrankungen in der hausärztlichen Praxis ist breit. In diesem Modul werden ausgewählte nichtinfektiöse-, infektiöse-, toxische-, neoplastische-, allergische-, metabolische-, ernährungsabhängige und degenerative Erkrankungen erläutert. Allgemeine Hinweise zur Behandlung, Diagnostik und Ernährungsberatung verschaffen der MFA ein umfassendes Bild.
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren (6 Stunden)
Die kürzeste Einheit stellen die gängigen Messverfahren und Tests vor. Von EKG über Langzeit-Blutdruckmessung zu Infusionsbehandlungen und Laborparametern erhalten zukünftige EVA einen Überblick.
Präventionsmanagement I (16 Stunden)
Zu Präventionsmaßnahmen gehören Impfungen, Früherkennungsuntersuchungen und Kenntnisse über Suchtgefahren. Außerdem lernen MFA in diesem Modul die Organisation von Schulungen, Reha-Maßnahmen, IGe-Leistungen und Disease-Management-Programmen.
Sozialrecht und Demografie (12 Stunden)
Dieser Themenblock beinhaltet die Rechte von chronisch Kranken, Grundzüge der Sozialgesetzgebung, Ansprechpartner und die demografische Entwicklung in Deutschland.
Telemedizin und elektronische Kommunikation I (20 Stunden)
Angehende Versorgungsassistentinnen lernen hier, wie sie über elektronische Medien mit der Praxis kommunizieren können und welche telemedizinischen Verfahren es darüber hinaus gibt. Gerade die Bedeutung der Telemedizin bei Disease-Management-Programmen wird besprochen.
Palliativmedizin und Schmerztherapie (16 Stunden)
Im letzten Pflichtmodul stehen die Aspekte der Hospiz-Arbeit auf dem Lehrplan - von der Pflege und Schmerzbehandlung zu ethischen Aspekten wie der Patientenverfügung.
Wahlteil rundet Fortbildung ab
Neben den Pflichtthemen beinhaltet die Fortbildung einen Wahlteil, dessen Umfang ist von den Vorerfahrungen der MFA abhängig. Bei mehr als zehn Jahren Berufserfahrung entfällt der Wahlteil. Bei fünf bis zehn Jahren muss er 12 Stunden betragen. Bei weniger als fünf Jahren liegt er bei insgesamt 42 Stunden. Welche Module die MFA belegen, bleibt ihnen überlassen. Dabei sollten die Schwerpunkte der Praxis natürlich berücksichtigt werden. Als Wahlmodule können auch die Pflichtteile „Präventionsmanagement I“ und „Telemedizin und elektronische Kommunikation I“ in einem zweiten Teil vertieft werden. Außerdem stehen die Module „Psychosomatik“ und „Ernährung“ zur Auswahl.
Hausbesuche unter Aufsicht üben
Je nach Vorerfahrungen müssen die zukünftigen EVA 20 bis 50 Stunden praktische Fortbildung absolvieren. In diesen Einheiten führen sie Hausbesuche eigenständig durch - allerdings unter Aufsicht eines Arztes. Hausbesuche, die MFA in den vergangenen zwei Jahren bereits durchgeführt haben, lassen sich mit jeweils 30 Minuten anrechnen. Auch Fortbildungseinheiten aus anderen Curricula der Bundesärztekammer, etwa zur Prävention, zur Ernährungsmedizin oder zur ambulanten Versorgung älterer Menschen, können Pflicht- oder Wahlmodule mit ähnlichen Inhalten ersetzen.
Die Preise variieren je nach Einheit und Anbieter. Das 20-stündige Modul „Notfallmanagement“ kostet beispielsweise 145 Euro bei der Nordrheinischen Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung. Insgesamt müssen MFA bzw. deren Praxisinhaber zwischen 1.000 und 1.500 Euro investieren.
EVA darf nur in unterversorgten Gebieten entlasten
Bislang ist die Abrechnung von Hausbesuchen durch MFA nur in ärztlich unterversorgten Gebieten gestattet. Das könnte sich allerdings bald ändern. Denn es gibt Bestrebungen, die Grenze aufzuweichen und die Delegation grundsätzlich immer zuzulassen.