26.02.2010 | Fortbildung
Bundesärztekammer legt Curriculum „Nicht-Ärztliche Praxisassistentin“ vor
Seit dem 1. April 2009 dürfen Medizinische Fachangestellte (MFA) mit entsprechender Zusatzqualifikation Hausbesuche für Vertragsärzte durchführen und dabei Patienten versorgen. Die MFA sollen so zur Entlastung der Praxisinhaber beitragen. Für die Abrechnung dieser Leistungen sind zwei neue EBM-Ziffern geschaffen worden. Die Vereinbarung gilt vorerst nur in Gebieten, die ärztlich unterversorgt sind, in denen Unterversorgung droht oder in denen es einen zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf gibt. „Praxisteam professionell“ hat zu diesem Thema bereits mehrfach berichtet: in den Ausgaben 4 und 6/2008 sowie 3 und 7/2009.
Die Erlaubnis zum Durchführen von Hausbesuchen wird allerdings nur für einzelne MFA mit entsprechender Qualifikation vergeben, nicht für sämtliche MFA einer Praxis. Nachdem sich KBV und Kassen bereits auf eine verständliche Bezeichnung der besonders qualifizierten MFA geeinigt haben - sie heißt „Nicht-ärztliche Praxisassistentin“ - ist nun auch das Curriculum für die Fortbildung festgelegt worden.
Das Curriculum baut systematisch auf dem modularen Fortbildungskonzept der Bundesärztekammer (BÄK) auf. Besonders die Fortbildung ´Ambulante Versorgung älterer Menschen´ sowie ´Patientenbegleitung und -koordination´ mit zusammen 84 anrechenbaren Stunden sollen vorrangig und zügig nicht nur in bereits jetzt schon unterversorgten Gebieten, sondern generell zur stärkeren Entlastung der Hausärzte und zur besseren Aufgabenverteilung im ambulanten Team genutzt werden. Bereits vorliegende Curricula der Bundesärztekammer und vergleichbare Qualifizierungen sind anrechenbar. Die Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen wirken bei der Anrechnung der Maßnahmen zusammen. Die Umsetzung des Curriculums erfolgt in den Länderkammern.