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· Fachbeitrag · Arbeitsunfähigkeit

AU-Bescheinigung: Rückdatierung jetzt bis zu drei Tage

| Seit dem 4. März 2016 dürfen Vertragsärzte den Beginn einer Arbeitsunfähigkeit in Ausnahmefällen bis zu drei Tage rückdatieren. |

 

Die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (AU-Richtlinie) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sah bisher vor, dass Vertragsärzte den Beginn einer Arbeitsunfähigkeit zwei Tage rückdatieren dürfen. Um sicherzustellen, dass eine Arbeitsunfähigkeit auch für den Zeitraum einer Notfallversorgung (rückwirkend) bescheinigt werden kann - zum Beispiel für das Wochenende - war eine Anpassung der Richtlinie erforderlich geworden.

Quelle: Ausgabe 03 / 2016 | Seite 1 | ID 43919489