· Fachbeitrag · Arbeitsunfähigkeit
AU-Bescheinigung: Rückdatierung jetzt bis zu drei Tage
| Seit dem 4. März 2016 dürfen Vertragsärzte den Beginn einer Arbeitsunfähigkeit in Ausnahmefällen bis zu drei Tage rückdatieren. |
Die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (AU-Richtlinie) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sah bisher vor, dass Vertragsärzte den Beginn einer Arbeitsunfähigkeit zwei Tage rückdatieren dürfen. Um sicherzustellen, dass eine Arbeitsunfähigkeit auch für den Zeitraum einer Notfallversorgung (rückwirkend) bescheinigt werden kann - zum Beispiel für das Wochenende - war eine Anpassung der Richtlinie erforderlich geworden.
Quelle: Ausgabe 03 / 2016 | Seite 1 | ID 43919489