25.01.2011 | Arbeitssicherheit
Umgang mit Sauerstoff in der Arztpraxis
von Bernd Hein, Fachjournalist Gesundheitswesen, München
Arztpraxen verfügen häufig über ein Sauerstoffreservoir, um den Patienten bei Bedarf eine erhöhte Sauerstoffdosis zuführen zu können. Dazu lagern sie das Gas meist in transportablen Flaschen. In ambulanten Operationszentren kann auch eine zentrale Sauerstoffversorgung vorhanden sein. Da das Gas als extremer Brandbeschleuniger wirkt und sein Einsatz nicht ungefährlich ist, gelten zahlreiche Sicherheitsrichtlinien, die das Risiko minimieren sollen. „Praxisteam professionell“ gibt Ihnen einen Einblick in die wesentlichen Bestimmungen.
Sauerstoff
Der Anteil des Sauerstoffs in der Luft beträgt knapp 21 Prozent. Das Element liegt überwiegend als Molekül aus zwei Atomen (O2) vor. Sauerstoff ist für viele Vorgänge im menschlichen Organismus zwingend erforderlich und er wird hauptsächlich über die Lunge in den Körper aufgenommen. Obwohl Störungen der Sauerstoffsättigung des Blutes (Oxygenierung) innerhalb kurzer Zeit zum Tode führen, kann auch ein Überangebot schädlich wirken. In der Medizin erfüllt Sauerstoff vielfältige therapeutische Aufgaben, zum Beispiel kann eine Anreicherung der Luft die Atmung verbessern.
Kennzeichnung
Die Flaschen für medizinischen Sauerstoff sind grundsätzlich vollständig weiß lackiert. Sie sind mit einer Kennzeichnung versehen, die entweder in das Flaschenmaterial geprägt ist oder sich auf einem sicher befestigten, widerstandsfähigen Schild befindet. Folgende Angaben müssen vorhanden sein:
- Hersteller, Lieferant,
- Herstellernummer,
- Herstellungsjahr,
- Zulässiger Betriebsüberdruck (in bar),
- Rauminhalt (in Liter oder Kubikmeter).
Zusätzlich müssen die Flaschen mit einem Gefahrstoffaufkleber versehen sein, auf dem unter anderem vermerkt ist:
- Zusammensetzung des Gasgemisches,
- EG-Nummer (Einzelstoffe),
- UN-Nummer (UN 1072) und Name des Stoffes,
- Name, Anschrift und Telefonnummer des Herstellers/Lieferanten,
- Gefahren- und Sicherheitshinweise,
- Signalwort („Gefahr“) in Rot.
Der Aufkleber zeigt eine grüne und eine gelbe Raute. Sie bedeuten „nicht entflammbar“ und „entzündend wirkender Stoff“.
Befüllung
Flaschen, die eine Herstellerprägung aufweisen, dürfen ausschließlich von dem genannten Unternehmen (das gleichzeitig der Eigentümer ist) befüllt werden. Ungeprägte Flaschen können von einem beliebigen - dazu befähigten - Dienstleister befüllt werden.
Merke!
Denken Sie daran, dass Sauerstoffflaschen niemals vollständig entleert werden sollen. Wechseln Sie die Flasche, solange ein Mindestdruck von 40 bar vorhanden ist. Wird er unterschritten, ist eine Prüfung durch einen Sachverständigen erforderlich, die ggf. dem Mieter in Rechnung gestellt wird. |
Überprüfung und Schulung
Gasanlagen und Gasdruckbehältnisse müssen in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden. Dazu kann ein entsprechend geschulter Mitarbeiter („befähigte Person“) benannt werden. Darüber hinaus ist (in längeren Abständen) eine Kontrolle durch ein unabhängiges Prüfunternehmen, etwa den TÜV, erforderlich.
Um die erforderlichen Kontroll-Abstände einhalten zu können, muss der Praxisbetreiber die Klassifizierung der verwendeten Sauerstoff-Geräte kennen. Es ist empfehlenswert, die Herstellerangaben zu beachten sowie eine stets aktuelle Dokumentation über die Prüfungsintervalle zu führen. Die Kategorie der Druckbehälter hängt von ihrem Volumen und dem zulässigen Betriebsdruck ab. Im Zweifelsfall ist ein externer Berater für Arbeitssicherheit hinzuzuziehen.
Mitarbeiter der Arztpraxis, die Druckgeräte verwenden, müssen mindestens einmal jährlich im Umgang geschult werden. Diese standardisierten Unterweisungen sollten dokumentiert werden. Die Mitarbeiter bestätigen ihre Teilnahme sowie die Kenntnisnahme der Schulungsinhalte mit ihrer Unterschrift. Die Schulungen umfassen mindestens:
- Korrekte Anwendung,
- Gefahren,
- Schutzmaßnahmen für Patienten und Personal.
Verhalten bei Bränden
Sauerstoff darf niemals fließen, wenn er nicht gleichzeitig einem angemessenen Nutzen dient. In der Nähe der Sauerstoffflaschen - und insbesondere des ausströmenden Gases - besteht absolutes Rauchverbot sowie das Verbot, offenes Feuer zu entzünden. Selbst kleinste brennende Gegenstände können unter Sauerstoffeinfluss einen Brand entfachen.
Obwohl Sauerstoff selbst nicht brennbar ist, entwickelt er ein erhebliches Gefährdungspotenzial, da unter seiner Einwirkung auch Stoffe zu brennen beginnen, die an normaler Luft nicht entzündbar sind.
Wie alle anderen Gasflaschen sind auch Sauerstoffbehälter mit Ventilen ausgestattet, die sich unter dem Einfluss großer Hitze öffnen und damit eine Explosion der Flasche verhindern. Das austretende Gas kann - je nach Umgebungsbedingungen - als extremer Brandbeschleuniger wirken.
Im Falle eines Brandes sind zum Löschen sauerstoffgetriebener Flammen alle gängigen Löschmittel geeignet. Die Alarmierung der Feuerwehr hat Priorität. Falls es nötig ist, selbst einzugreifen, kann es sinnvoll sein, Sauerstoffbehälter zu kühlen. Dazu eignet sich Leitungswasser am besten, weil es meist in unbegrenzter Menge zur Verfügung steht. Der Versuch, den Sauerstoffaustritt aus Druckbehältnissen zu stoppen, ist sinnvoll, solange dazu eine Möglichkeit besteht, bei der Ersthelfer sich nicht selbst in Gefahr bringen.
Allgemeine Hinweise
Grundsätzliches zum Umgang mit Sauerstoff |
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Sauerstoffflaschen |
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Weiterführender Hinweis
- Hinweise zum Umgang mit Sauerstoff in Arztpraxen liefert auch das Merkblatt „Sauerstoff“ (BGI 617) der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Sie finden es zum kostenlosen Download unter (www.bgw-online.de/internet/generator/Inhalt/OnlineInhalt/Medientypen/BG-Informationen/BGI617-Sauerstoff.html)