30.06.2009 | Abrechnung
Hausbesuche korrekt abrechnen
von Anita Schiele, Betriebswirtin (GA) und MFA, Buchheim
Hausbesuche werden in den meisten Arztpraxen regelmäßig durchgeführt. Aus diesem Grund ist es wichtig zu wissen, wie sie korrekt abgerechnet werden. Handelt es sich um einen „normalen“ Hausbesuch oder um einen dringenden Hausbesuch? Um einen Mitbesuch oder um einen Besuch durch eine Mitarbeiterin der Praxis? „Praxisteam professionell“ gibt Ihnen einen kompletten Überblick.
Der Arzt ist zu Hausbesuchen verpflichtet
Jeder niedergelassene Arzt hat die Pflicht, notwendige Hausbesuche bei seinen Patienten zu leisten. § 2 der (Muster-) Berufsordnung (MBO) für die deutschen Ärztinnen und Ärzte besagt, dass Ärztinnen und Ärzte ihren Beruf gewissenhaft auszuüben und dem ihnen bei ihrer Berufsausübung entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen haben. Dies gilt auch außerhalb der Sprechstundenzeiten und nicht nur für hausärztlich tätige Allgemeinmediziner, Internisten und Kinderärzte, sondern auch für Fachärzte anderer Richtungen - im Notfalldienst sowieso (§ 26 MBO).
Es ist wichtig zu wissen, dass ein Hausbesuch als ärztliche Inanspruchnahme gilt. Hierzu muss ein Arzt seine Praxis, Zweit-Praxis oder Wohnung verlassen, um sich zur Behandlung des Patienten an einen anderen Ort zu begeben. Es liegt also auch ein (Haus-)Besuch vor, wenn er nur vor die Haustür geht und einen Unfallverletzten versorgt. Es kann jedoch nur von einem Arztbesuch geredet werden, wenn der Patient (bzw. ein Dritter im Namen des Patienten) den Arzt dazu beauftragt.
Beachten Sie: Ein Gefälligkeitsbesuch ist grundsätzlich nicht nach den Besuchsnummern abrechenbar. Ein solcher liegt zum Beispiel vor, wenn der Patient neben der Privatwohnung des Arztes wohnt und dieser ihm den Weg in die Praxis erspart, weil er ihn abends auf dem Nachhauseweg aufsucht.
Besuche bei Kassenpatienten
Folgende Fälle kommen in der Praxis häufiger vor und müssen bei der Abrechnung beachtet werden.
- Dringende Besuche (EBM-Ziffern 01411 und 01412):
- Bedingt durch einen Verkehrsstau kann der Arzt einen dringenden Besuch nicht unverzüglich durchführen. Obwohl er mit einiger Verspätung beim Patienten ankommt, kann er den dringenden Besuch abrechnen. Die Verzögerung war von ihm nicht verschuldet.
- Ein Patient hat in der Praxis angerufen, ein dringender Besuch ist notwendig. Trotzdem muss der Arzt nicht alles stehen und liegen lassen, um zum Patienten zu eilen. Er darf selbstverständlich die Behandlung des Patienten in seiner Praxis zu Ende führen. Allerdings ist der Besuch mit Unterbrechung der Sprechstundentätigkeit, wie zum Beispiel bei Verdacht auf einen Herzinfarkt nötig, besser dotiert.
- Ein dringender Besuch in einem Pflegeheim kann abgerechnet werden, wenn er noch am Tage der Bestellung ausgeführt wird.
- Immer wieder wird ein Arzt zu einem Sterbenden gerufen. Der Besuch ist auch abzurechnen, wenn der Patient beim Eintreffen des Arztes bereits verstorben ist. Wird er zu einem Verstorbenen gerufen, kann selbstverständlich kein Hausbesuch abgerechnet werden.
- Ein Arzt wird dringend zu einem Patienten gerufen. Als der Arzt eintrifft, wurde der Patient jedoch bereits in ein Krankenhaus gebracht. In diesem Fall können trotzdem die Besuchsgebühr und das Wegegeld abgerechnet werden.
- Für Mitbesuche (EBM-Ziffer 01413), also Besuche in derselben sozialen Gemeinschaft, gilt ein reduzierter Rahmen der Honorierung. Diese Mitbesuche sind oft schwierig auseinanderzuhalten. Es gilt: Hat der Patient einen eigenen Schlüssel, Briefkasten sowie Eingang, so ist es nicht dieselbe soziale Gemeinschaft. Unter diese Regel fallen auch Schwesternheime, Studentenheime und Senioren-Residenzen.
Abrechnung der Besuche nach EBM
EBM-Nr. | Leistung | Punkte | Euro |
01410 | Besuch eines Kranken wegen der Erkrankung ausgeführt | 440 | 15,40 |
01411 | Dringender Besuch wegen der Erkrankung unverzüglich nach Bestellung ausgeführt, zwischen 19.00 und 22.00 Uhr oder an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen, am 24.12. und 31.12. zwischen 7.00 und 19.00 Uhr und/oder Besuch im organisierten Notfalldienst und/oder Besuch im Rahmen der Notfallversorung doch nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte, Institute und Krankenhäuser | 1.325 | 46,38 |
01412 | Dringender Besuch wegen der Erkrankung unverzüglich nach Bestellung ausgeführt, dringender Besuch zwischen 22.00 und 7.00 Uhr oder dringender Besuch an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen, am 24.12. und 31.12. zwischen 19.00 und 7.00 Uhr oder dringender Besuch bei Unterbrechung der Sprechstundentätigkeit mit Verlassen der Praxisräume oder dringende Visite auf der Belegstation mit Unterbrechung des Praxisbetriebs | 1.770 | 61,95 |
01413 | „Mitbesuch“, Besuch eines weiteren Kranken in derselben sozialen Gemeinschaft | 215 | 7,53 |
01415 | Dringender Besuch eines Patienten im Pflegeheim noch am Tage der Bestellung ausgeführt | 1.545 | 54,08 |
Zu diesen Besuchsgebühren-Ziffern rechnen Sie noch das Wegegeld aus dem Kapitel 40 „Kostenpauschalen“ ab.
Beachten Sie: Ein Hausbesuch, der für diagnostische Maßnahmen stattfindet, kann ebenso abgerechnet werden wie der, der zu therapeutischen Zwecken erfolgt. Zu dem Hausbesuch können alle erforderlichen Leistungen, die erbracht wurden, abgerechnet werden, auch die Versicherten- oder Grundpauschale oder die Notfallpauschale.
Abrechnung des Hausbesuchs durch eine MFA
EBM-Nr. | Leistung | Euro |
40240 | Aufsuchen eines Kranken durch die Mitarbeiterin der Praxis | 5,10 |
40260 | Aufsuchen eines weiteren Kranken derselben sozialen Gemeinschaft durch die Mitarbeiterin der Praxis | 2,50 |
Diese Pauschalen sind berechenbar, wenn der Vertragsarzt eine MFA allein zu einem Besuch schickt. Gehen aber beide hin, Arzt und MFA, gibt es für die MFA keine Kostenpauschale, nur für den Arztbesuch.
Besuche bei Privat-Patienten
Die Inhalte der Besuche bei Privat-Patienten entsprechen den Leistungen aus dem EBM.
Abrechnung der Hausbesuche nach GOÄ
GOÄ-Nr. | Leistung | Punkte | Euro |
50 | Hausbesuch | 320 | 18,65 |
51 | Mitbesuch | 250 | 14,57 |
52 | Helferinnen-Besuch (nicht steigerbar, kein Wegegeld) | 100 | 5,83 |
Zu diesen Besuchen berechnen Sie das Wegegeld, das nach Entfernung gestaffelt ist, und eventuell Zuschläge für Nacht, Samstag und Sonntag, Feiertag sowie „eilig“.
Zuschläge nach GOÄ
Zuschlag (nicht steigerbar) | Punkte | Euro |
E eilig | 160 | 9,33 |
F frühe Nacht (20 bis 22 und 6 bis 8 Uhr) | 260 | 15,15 |
G ganz tiefe Nacht (22 bis 6 Uhr) | 450 | 26,23 |
H Holiday (Samstag, Sonntag, Feiertag) | 340 | 19,82 |
K2 Kinderzuschlag zum Besuch | 120 | 6,99 |
Fazit
Patienten freuen sich, wenn sie von ihrem Arzt besucht werden. Der Arzt freut sich, wenn Sie diese Besuche korrekt abrechnen.