Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

17.12.2009 | Abrechnung

Abrechnungsfragen aus der Praxis - Teil 4

von Anita Schiele, Betriebswirtin (GA) und MFA, Buchheim

Regelmäßig erreichen uns Anfragen von Lesern zu Abrechnungsproblemen in der Arztpraxis. Einige davon haben wir in diesem Beitrag beantwortet, weitere folgen in den kommenden Ausgaben.  

Abrechnung von Verbänden bei Privat-Versicherten

Die Abrechnung von Verbänden ist in Kapitel C der GOÄ niedergelegt. In den allgemeinen Bestimmungen zu diesem Kapitel findet sich der Hinweis, dass Verbände nach Nr. 200 im Zusammenhang mit einer operativen Leistung nicht berechnet werden können, da sie Bestandteil der operativen Leistung sind. Beachten Sie aber, dass für alle Verbände gemäß § 10 GOÄ Auslagen in Rechnung gestellt werden können. Bei Wundversorgungen gemäß der Nrn. 2000 bis 2005 GOÄ ist der Verband nach Nr. 200 nicht abrechenbar, da er Bestandteil der Versorgung ist.  

 

Sollten Sie einen Kompressions-Verband nach Nr. 204 durchführen, kann dieser neben der Wundversorgung berechnet werden. Die Verbände nach Nr. 204 sind berechenbar für Schienen- und Kompressionsverbände, wie zum Beispiel Rucksackverbände, Gilchristverbände oder den Pütter- und Sigg-Verband.  

 

Die Positionen im Einzelnen

GOÄ-Nr.  

 

Punkte  

200  

Kleiner Verband  

45  

201  

Klebeverband Brustkorb  

65  

204  

Zirkulärer Verband Kopf oder Rumpf Schanz´sche Halskrawatte, Kompressionsverband 1 Extremität, Gelenke  

95  

206  

Tapeverband kleines Gelenk  

70  

207  

Tapeverband großes Gelenk oder Zinkleimverband  

100  

208  

Stärke oder Gipsfixation, zusätzlich zu einem Verband  

30  

209  

Großflächiges Auftragen von Externa zur Behandlung von Hautkrankheiten  

150  

210  

Kleiner Schienenverband  

75  

211  

Wiederanlegen kleine Schiene  

60  

212  

Großer Schienenverband (2 große Gelenke)  

160  

213  

Wiederanlegen große Schiene  

100  

214 bis 247  

Spezielle Verbände und Gipsverbände  

 

Beachten Sie: Wenn der Verband hohen Zeitaufwand und schwierige Bindenführung notwendig macht, sollten Sie einen höheren Steigerungssatz verwenden. Wichtig ist auch zu wissen, dass beim Anlegen von mehreren Verbänden an verschiedenen Stellen auch die Einzelschritte mit einem Multiplikator angesetzt werden.  

 

Beispiel

Verband an beiden Händen und beiden Füßen bedeutet die Position GOÄ-Nr. 200 x 4. Selbstverständlich berechnen Sie auch die Sachkosten 4 x. Besucht Sie der Patient am Tag zweimal und Sie wechseln den Verband (medizinisch notwendig), rechnen Sie die Leistungen erneut ab. Vergessen Sie aber nicht auf der Rechnung die Uhrzeit mit anzugeben.  

Wundversorgung

Bei der Abrechnung von Wundversorgungen ist die Größe der Wunde zu beachten. Ist die Wunde länger/kürzer als 3 cm (Länge), kleiner/größer als 4 cm² (Fläche) oder nimmt sie bis zu 1 cm³ Raum ein.  

Wenn Sie einen Vergleich zwischen großen und kleinen Wunden erstellen, werden Sie sehen, wie wichtig ein Zentimetermaß für die korrekte Abrechnung von Wundversorgungen ist. Dem Patienten erklären Sie beim Messen, dass die Maße auch für ihn wichtig sind, wenn es zu Regress-Forderungen gegenüber einer Versicherung kommen sollte.  

 

Vergleich Abrechnung zwischen kleiner und großer Wunde

 

 

Ziffer  

Euro  

Erstversorgung einer kleinen Wunde, einschließlich Umschneidung und Naht (+ Sachkosten/Auslagen gemäß §10 GOÄ)  

= 160 Punkte x Faktor 2,3  

2002  

21,45  

Erstversorgung einer großen Wunde, einschließlich Umschneidung und Naht (+ Sachkosten/Auslagen gemäß §10 GOÄ)  

= 400 Punkte x Faktor 2,3  

2005  

53,62  

 

Beachten Sie: Wunden am Kopf sind immer groß und bei Kindern bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr (sechster Geburtstag) werden alle Wundversorgungen als „groß“ abgerechnet.  

 

Wundversorgungen im Überblick

Versorgung  

GOÄ-Nr.  

 

Kleine Wunde  

Große Wunde  

Erstversorgung  

2000  

2003  

Versorgung einschließlich Naht  

2001  

2004  

Versorgung einschließlich Umschneidung und Naht  

2002  

2005  

Behandlung nicht primär heilender Wunde oder Entzündungserscheinungen oder Eiterungen, auch Abtragung von Nekrosen  

2006  

2006  

Erstversorgung stark verunreinigter Wunde  

2003  

2003  

 

Praxistipp: Die Kommentierung der Nr. 2003 („Erstversorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde“) ermöglicht es, die Position auch bei einer kleinen Wunde anzusetzen, wenn diese stark verunreinigt ist.  

Quelle: Ausgabe 01 / 2010 | Seite 6 | ID 132281