· Fachbeitrag · Privatliquidation
Honorarforderungen aus dem Jahr 2012 vor Verjährung sichern!
| Mit Ablauf des 31. Dezember 2015 verjähren Honorarforderungen aus ärztlicher Behandlung, die im Jahr 2012 in Rechnung gestellt wurden. Prüfen Sie also, ob derartige Forderungen noch offen sind und vom Zahlungspflichtigen noch nicht ausdrücklich und nachweislich anerkannt wurden. |
Die Verjährung können Sie verhindern, indem Sie noch vor Ablauf des 31. Dezember 2015 beim zuständigen Amtsgericht einen Mahnbescheid gegen den Schuldner beantragen (siehe PPA 10/2015, Seite 15). Außerdem müssen Sie vor Ablauf des 31. Dezember 2015 Klage gegen den Schuldner einreichen.
PRAXISHINWEIS | Bloße Mahnungen und Zahlungsaufforderungen an den Schuldner verhindern nicht, dass die Verjährungsfrist abläuft! |
Quelle: Ausgabe 11 / 2015 | Seite 1 | ID 43653843