· Fachbeitrag · Kassenabrechnung
Formularvordrucke und wer sie abrechnen kann
von Dr. Dr. med. Peter Schlüter, Östringen-Tiefenbach, www.vita-lco.de
| Nach § 36 Bundesmantelvertrag für Ärzte (BMV-Ä) sind Ärzte befugt und verpflichtet, den gesetzlichen Krankenkassen (GKVen) die Auskünfte zu erteilen, die diese zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Dafür sind i. d. R. Vordrucke vereinbart (siehe Vordruckvereinbarung in Anlage 2 BMV-Ä, online unter http://tinyurl.com/h4eu9ct ). Diese Vordrucke sind jeweils mit einer Nummer versehen und enthalten auch den Hinweis auf die entsprechende Gebührenordnungsposition, mit der die Bearbeitung des Formulars abgerechnet werden kann, sofern eine Vergütung vorgesehen ist. |
Wichtige Vordrucke für die Hausarztpraxis
Von den in Anlage 2 BMV-Ä aufgeführten Vordrucken sind für die Hausarztpraxen sind vor allem die nachfolgenden relevant.
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Vordruck | Muster | EBM-Nr. | Anmerkung |
Anfrage der Kasse zum Zusammenhang von Arbeitsunfähigkeitszeiten | 53 | 01621 | Zzgl. Porto (Nrn. 40120 ff. EBM) |
Anfrage zum Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit | 52 | 01622 | Zzgl. Porto (Nrn. 40120 ff. EBM), ggf. zzgl. Nr. 40142 EBM |
Anfrage zur Zuständigkeit einer anderen Krankenkasse (Muster 50) | 50 | 01620 | Zzgl. Porto (Nrn. 40120 ff. EBM) |
Anregung ambulanter Vorsorgeleistungen | 25 | 01623 | - |
Antrag zur Förderung von Rehabilitationssport/Funktionstraining | 56 | 01621 | Zzgl. Porto (Nrn. 40120 ff. EBM) |
Anfrage nach Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit | 52 | 01622 | Zzgl. Porto (Nrn. 40120 ff. EBM), ggf. zzgl. Nr. 40142 EBM |
Arbeitsunfähigkeitszeiten, Anfrage über Zusammenhang | 53 | 01621 | Zzgl. Porto (Nrn. 40120 ff. EBM) |
Arbeitsunfall, Anfrage | 51 | 01622 | Zzgl. Porto (Nrn. 40120 ff. EBM), ggf. zzgl. Nr. 40142 EBM |
Bescheinigung für Feststellung des Erreichens der Belastungsgrenze | 55 | 01610 | - |
Vereinbarte Vordrucke, kurze Bescheinigungen und Auskünfte vom Vertragsarzt sind ohne besonderes Honorar, allenfalls gegen Erstattung von Auslagen, auszustellen. Zu solchen Vordrucken gehören z. B. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Rezepte oder Krankenhauseinweisungen. Eine Vergütung für die Bearbeitung von Anfragen der GKVen entsprechend der Vordruckvereinbarung, gibt es nur, wenn eine andere Vergütungsregelung ausdrücklich vereinbart wurde. Der zu verwendende Vordruck enthält einen Hinweis darüber, ob die Abgabe der Information gesondert vergütet wird oder nicht.
Vergütung für vereinbarte Vordrucke
Die Vergütung der verschiedenen Anfragen erfolgt über die Gebühren nach den Nr. 01610 bis 01623 EBM (siehe Tabelle). Darin ist auch festgelegt, welche EBM-Nrn. für welche Vordruckmuster abgerechnet werden können. In der Tabelle wird auch die Abrechnungsmöglichkeit für den hausärztlichen Versorgungsbereich dargestellt.
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EBM-Nr. | Muster | Leistungslegende | (Bewertung)Punkte | Vergütung(Euro) | hausärztlich |
01610 | 55 | Bescheinigung zur Feststellung der Belastungsgrenze (Muster 55) | 14 | 1,46 | nein |
01611 | 61 | Verordnung von medizinischer Rehabilitation unter Verwendung des Vordrucks Muster 61 gemäß Anlage 2 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Rehabilitations-Richtlinie) nach § 92 Abs. 1 SGB V | 302 | 31,52 | ja |
01612 | 22 | Konsiliarbericht eines Vertragsarztes vor Aufnahme einer Psychotherapie durch den Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Muster 22) gemäß den Psychotherapie-Richtlinien | 37 | 3,86 | nein |
01620 | 50 | Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, nur auf besonderes Verlangen der Krankenkasse oder Ausstellung des vereinbarten Vordrucks nach dem Muster 50 | 30 | 3,13 | ja |
01621 | 11,53,56 | Krankheitsbericht nur auf besonderes Verlangen der Krankenkasse oder Ausstellung der vereinbarten Vordrucke nach den Mustern 11, 53 oder 56 | 44 | 4,59 | ja |
01622 | 20a-d, 51, 52 | Ausführlicher schriftlicher Kurplan oder begründetes schriftliches Gutachten oder schriftliche gutachterliche Stellungnahme, nur auf besonderes Verlangen der Krankenkasse oder Ausstellung der vereinbarten Vordrucke nach den Mustern 20a - d, 51 oder 52 | 83 | 8,66 | ja |
01623 | 25 | Kurvorschlag des Arztes zum Antrag auf ambulante Kur, Ausstellung des vereinbarten Vordrucks nach Muster 25 | 53 | 5,53 | ja |
Anfragen der gesetzlichen Krankenkasse, die nicht der Vordruckvereinbarung entsprechen, sind von den Krankenkassen gesondert zu honorieren.
PRAXISHINWEIS | Viele Kassen versuchen, eine solche gesonderte Honorierung zu umgehen, indem sie Informationen telefonisch erfragen oder dem Arzt scheinbare Vordrucke senden, um eine (kostenfreie) Auskunft zu erhalten. Wenn Sie öfter solche Anfragen erhalten, sollten Sie einen Schriftsatz mit einer vorgefertigten Kostenübernahmeerklärung durch die Krankenkasse erstellen. Diesen können Sie vor Erteilung der Auskunft direkt an die anfragende Krankenkasse faxen. |