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· Fachbeitrag · Kassenabrechnung

Formularvordrucke und wer sie abrechnen kann

von Dr. Dr. med. Peter Schlüter, Östringen-Tiefenbach, www.vita-lco.de

| Nach § 36 Bundesmantelvertrag für Ärzte (BMV-Ä) sind Ärzte befugt und verpflichtet, den gesetzlichen Krankenkassen (GKVen) die Auskünfte zu erteilen, die diese zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Dafür sind i. d. R. Vordrucke vereinbart (siehe Vordruckvereinbarung in Anlage 2 BMV-Ä, online unter http://tinyurl.com/h4eu9ct ). Diese Vordrucke sind jeweils mit einer Nummer versehen und enthalten auch den Hinweis auf die entsprechende Gebührenordnungsposition, mit der die Bearbeitung des Formulars abgerechnet werden kann, sofern eine Vergütung vorgesehen ist. |

Wichtige Vordrucke für die Hausarztpraxis

Von den in Anlage 2 BMV-Ä aufgeführten Vordrucken sind für die Hausarztpraxen sind vor allem die nachfolgenden relevant.

 

  • Die häufigsten Vordrucke mit Abrechnungsmöglichkeit und Aufwanderstattung (z.B. Porto)
Vordruck
Muster
EBM-Nr.
Anmerkung

Anfrage der Kasse zum Zusammenhang von Arbeitsunfähigkeitszeiten

53

01621

Zzgl. Porto

(Nrn. 40120 ff. EBM)

Anfrage zum Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit

52

01622

Zzgl. Porto

(Nrn. 40120 ff. EBM), ggf. zzgl. Nr. 40142 EBM

Anfrage zur Zuständigkeit einer anderen Krankenkasse (Muster 50)

50

01620

Zzgl. Porto

(Nrn. 40120 ff. EBM)

Anregung ambulanter Vorsorgeleistungen

25

01623

-

Antrag zur Förderung von Rehabilitationssport/Funktionstraining

56

01621

Zzgl. Porto

(Nrn. 40120 ff. EBM)

Anfrage nach Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit

52

01622

Zzgl. Porto

(Nrn. 40120 ff. EBM), ggf. zzgl. Nr. 40142 EBM

Arbeitsunfähigkeitszeiten, Anfrage über Zusammenhang

53

01621

Zzgl. Porto

(Nrn. 40120 ff. EBM)

Arbeitsunfall, Anfrage

51

01622

Zzgl. Porto

(Nrn. 40120 ff. EBM), ggf. zzgl. Nr. 40142 EBM

Bescheinigung für Feststellung des Erreichens der Belastungsgrenze

55

01610

-

 

Vereinbarte Vordrucke, kurze Bescheinigungen und Auskünfte vom Vertragsarzt sind ohne besonderes Honorar, allenfalls gegen Erstattung von Auslagen, auszustellen. Zu solchen Vordrucken gehören z. B. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Rezepte oder Krankenhauseinweisungen. Eine Vergütung für die Bearbeitung von Anfragen der GKVen entsprechend der Vordruckvereinbarung, gibt es nur, wenn eine andere Vergütungsregelung ausdrücklich vereinbart wurde. Der zu verwendende Vordruck enthält einen Hinweis darüber, ob die Abgabe der Information gesondert vergütet wird oder nicht.

Vergütung für vereinbarte Vordrucke

Die Vergütung der verschiedenen Anfragen erfolgt über die Gebühren nach den Nr. 01610 bis 01623 EBM (siehe Tabelle). Darin ist auch festgelegt, welche EBM-Nrn. für welche Vordruckmuster abgerechnet werden können. In der Tabelle wird auch die Abrechnungsmöglichkeit für den hausärztlichen Versorgungsbereich dargestellt.

 

  • Abrechnungsmöglichkeiten für vereinbarte Vordrucke
EBM-Nr.
Muster
Leistungslegende
(Bewertung)
Punkte
Vergütung
(Euro)
hausärztlich

01610

55

Bescheinigung zur Feststellung der Belastungsgrenze (Muster 55)

14

1,46

nein

01611

61

Verordnung von medizinischer Rehabilitation unter Verwendung des Vordrucks Muster 61 gemäß Anlage 2 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Rehabilitations-Richtlinie) nach § 92 Abs. 1 SGB V

302

31,52

ja

01612

22

Konsiliarbericht eines Vertragsarztes vor Aufnahme einer Psychotherapie durch den Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Muster 22) gemäß den Psychotherapie-Richtlinien

37

3,86

nein

01620

50

Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, nur auf besonderes Verlangen der Krankenkasse oder Ausstellung des vereinbarten Vordrucks nach dem Muster 50

30

3,13

ja

01621

11,53,56

Krankheitsbericht nur auf besonderes Verlangen der Krankenkasse oder Ausstellung der vereinbarten Vordrucke nach den Mustern 11, 53 oder 56

44

4,59

ja

01622

20a-d, 51, 52

Ausführlicher schriftlicher Kurplan oder begründetes schriftliches Gutachten oder schriftliche gutachterliche Stellungnahme, nur auf besonderes Verlangen der Krankenkasse oder Ausstellung der vereinbarten Vordrucke nach den Mustern 20a - d, 51 oder 52

83

8,66

ja

01623

25

Kurvorschlag des Arztes zum Antrag auf ambulante Kur, Ausstellung des vereinbarten Vordrucks nach Muster 25

53

5,53

ja

 

Anfragen der gesetzlichen Krankenkasse, die nicht der Vordruckvereinbarung entsprechen, sind von den Krankenkassen gesondert zu honorieren.

 

PRAXISHINWEIS | Viele Kassen versuchen, eine solche gesonderte Honorierung zu umgehen, indem sie Informationen telefonisch erfragen oder dem Arzt scheinbare Vordrucke senden, um eine (kostenfreie) Auskunft zu erhalten. Wenn Sie öfter solche Anfragen erhalten, sollten Sie einen Schriftsatz mit einer vorgefertigten Kostenübernahmeerklärung durch die Krankenkasse erstellen. Diesen können Sie vor Erteilung der Auskunft direkt an die anfragende Krankenkasse faxen.

 
Quelle: Ausgabe 09 / 2016 | Seite 4 | ID 44188619