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· Fachbeitrag · Kassen- und Privatabrechnung

Abrechnungsfragen aus der Praxis - Teil 87

beantwortet von Anita Schiele, Betriebswirtin (GA) und MFA, Buchheim

| Immer wieder erreichen uns Leseranfragen zu Abrechnungsproblemen in der Arztpraxis. Einige davon haben wir in diesem Beitrag beantwortet. |

Kassenabrechnung

Frage: Ab Januar 2017 gibt es neue Vordrucke zur Verordnung von Heilmitteln. Was ändert sich an den Formularen? Dürfen wir „alte“ Vordrucke aufbrauchen?

 

Antwort: Für die Verordnung von Heilmitteln dürfen Sie ab 01.01.2017 nur noch die neuen Formulare verwenden. Die Muster, die Sie im Moment nutzen, verlieren ihre Gültigkeit. Die neuen Vordrucke Muster 13, 14 und 18 erhalten ein weiteres Feld zum Eintragen eines zweiten ICD-10-Codes. Dieser ist erforderlich, um besondere Verordnungsbedarfe (bisher: Praxisbesonderheit) geltend zu machen.

 

Frage: Mein Chef ist Hausarzt. Kann er die Nr. 04355 EBM abrechnen, wenn er sozialpädiatrische Leistungen in der Praxis erbringt?

 

Antwort: Nein, das ist leider nicht möglich. Ihr Chef ist Hausarzt und rechnet nach Kapitel 3 EBM („Hausärztlicher Versorgungsbereich“) ab. Die Sozialpädiatrie nach Nr. 04355 EBM ist eine Leistung aus Kapitel 4 EBM („Versorgungsbereich Kinder- und Jugendmedizin“). Gemäß Nr. 1 der Präambel 4.1 dürfen ausschließlich Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin die Gebührenordnungspositionen aus Kapitel 4 berechnen.

 

Frage: Meine Chefin hatte organisierten Notdienst/Fahrdienst in Baden-Württemberg, wurde aber nicht in Anspruch genommen. Können wir hierfür etwas abrechnen?

 

Antwort: Auch bei Dienst ohne Inanspruchnahme (keine Leistung erbracht und abgerechnet) haben Sie einen Förderanspruch. Um diesen zu wahren, legen Sie zunächst einen Notfallschein im Computer an. Tragen Sie anschließend folgende Daten ein:

 

  • Vorname, Name, Geburtsdatum und PLZ des diensttuenden Arztes
  • Kostenträger AOK BW
  • GOP 99999
  • ICD-10-Code UUU und
  • Uhrzeit des Dienstbeginns

 

PRAXISHINWEIS | Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website der KV Baden-Württemberg, online unter http://tinyurl.com/otgzn58.

 

Frage: Welche Gebührenziffern aus dem EBM nehmen wir für den dringenden Besuch im organisierten Notdienst?

 

Antwort: Für den Besuch im organisierten Not(-fall)dienst gibt es nur die Nr. 01418 EBM. Diese gilt auch im Rahmen der Notfallversorgung durch Krankenhäuser, Institute und nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte.

Privatliquidation

Frage: Können wir Zuschläge bei den sonographischen Leistungen beim Privatpatienten mit einem Steigerungsfaktor versehen?

 

Antwort: Nein, das dürfen Sie nicht. Die Zuschläge nach den Nrn. 401, sowie 404 bis 406 GOÄ sind nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.

 

Frage: Unser Privatpatient möchte das Wiederholungsrezept zugeschickt bekommen. Können wir Porto berechnen?

 

Antwort: Das Porto ist eine Auslage für Ihre Praxis. Diese dürfen Sie an den Patienten weiterberechnen.

 

Frage: Können wir Auslagen (z. B. für Impfstoffe) beim Privatpatienten auch auf das Rezept schreiben und uns das Material vom Patienten bringen lassen?

 

Antwort: § 10 GOÄ regelt den Ersatz von Auslagen. Sie können das benötigte Material auf dem Privatrezept verordnen und vom Patienten bringen lassen. Alternativ können Sie die Sachkosten auf der Rechnung aufführen. Sachkosten können nur in der tatsächlich entstandenen Höhe abgerechnet werden.

 

PRAXISHINWEIS | Weisen Sie Patienten, die Impfstoffe selbst abholen, darauf hin, dass sie die Kühlkette einhalten sollen.

 

Frage: Wie können wir einen chirotherapeutischen Eingriff an den Extremitätengelenken nach GOÄ abrechnen?

 

Antwort: Hierfür können Sie die Nr. 3306 GOÄ (chirotherapeutischer Eingriff an der Wirbelsäule) nach Bundesärztekammer analog ansetzen. Eine Analogziffer wird immer dann angesetzt, wenn im Gebührenverzeichnis der GOÄ für eine bestimmte Leistung keine Ziffer vorkommt. Sie entspricht einer nach Art, Kosten und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung der GOÄ.

 

  • Wir sind gespannt auf Ihre Fragen zum Thema Abrechnung!

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Quelle: Ausgabe 10 / 2016 | Seite 2 | ID 44368207