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· Fachbeitrag · Kassen- und Privatabrechnung

Abrechnungsfragen aus der Praxis - Teil 76

von Anita Schiele, Betriebswirtin (GA) und MFA, Buchheim

| Immer wieder erreichen uns Leseranfragen zu Abrechnungsproblemen in der Arztpraxis. Einige davon haben wir in diesem Beitrag beantwortet. |

Kassenabrechnung

Frage: Unser Patient klagte in der Sprechstunde über neu aufgetretene Hämorrhoiden. Meine Chefin untersuchte den Patienten, entnahm einen Abstrich, den sie mikroskopisch untersuchte. Danach führte sie eine Proktoskopie durch und verödete dabei die Hämorrhoiden. Was können wir nach EBM abrechnen?

 

Antwort: Für den von Ihnen geschilderten Fall können Sie mehrere Gebührenordnungspositionen (GOP) auf einmal abrechnen.

 

  • Beispiel: Behandlung eines Patienten mit Hämorrhoiden
Erbrachte Leistung
EBM-Nr.
Bemerkung

Untersuchung und Abstrichnahme

03000

  • Versichertenpauschale
  • Nur beim ersten Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal
  • Siehe Anhang 1 EBM (Verzeichnis der nicht gesondert berechnungsfähigen Leistungen)

Mikroskopische Nativuntersuchung

32045

  • Siehe Kapitel 32 EBM (Laboratoriumsmedizin)

Prokto-/rektoskopischer Untersuchungskomplex

03331

Verödung von Hämorrhoiden

30610

  • Siehe Kapitel 30 EBM (Spezielle Versorgungsbereiche)
 

Frage: Zum Ausschluss einer Lungenembolie oder tiefen Venenthrombose führen wir den D-Dimer Schnelltest durch. Wie können wir das abrechnen?

 

Antwort: Beim gesetzlich versicherten Patienten berechnen Sie die Nr. 32117 EBM (Fibronomere, Spaltprodukte [qualitativ]), beim Privatpatienten die Nr. 3937 GOÄ (Fibrinspaltprodukte, quervernetzt [Dimertest]). Lesen Sie zum Thema „Thrombosen“ auch den Beitrag in PPA 01/2016, Seite 4 .

 

Frage: Als Hausarztpraxis betreuen wir einen Patienten, der an einer Schizophrenie leidet und mit Clozapin behandelt wird. Wegen dieser Medikation sollen wir regelmäßige Blutuntersuchungen durchführen. Gibt es hierfür eine Laborausnahmekennziffer?

 

Antwort: Ja, die gibt es. Versehen Sie Ihren Abrechnungs- bzw. Überweisungsschein mit der Kennnummer 32008 aus Kapitel 32.2 EBM (Anfallsleiden unter antiepileptischer Behandlung oder Psychosen unter Clozapintherapie).

Privatliquidation

Frage: Einer unserer Privatpatienten muss regelmäßig zur Blutabnahme in unsere Praxis kommen. Die Blutabnahme ist bei diesem Patienten immer schwierig, weil er in der Vorgeschichte seiner jetzigen Erkrankung eine Thrombose hatte. Wie können wir die erschwerte Blutabnahme abrechnen?

 

Antwort: Die venöse Blutabnahme rechnen Sie mit der Nr. 250 GOÄ ab. Die erschwerte Blutabnahme ermöglicht einen höheren Steigerungssatz. Da die Blutabnahme eine technische Leistung ist, liegt der Schwellenwert beim 1,8-fachen Satz. Sie können den Wert bis zum 2,5-fachen Satz steigern, wenn Sie dies begründen. In Ihrem Fall hieße die Begründung: „Schwierige Blutabnahme bei Zustand nach Thrombose“.

 

Frage: Wir haben bei unserem Patienten einen Zungenabzess eröffnet und eine Mundbodenphlegmone operativ behandelt. Wie rechnen wir beides ab? Der Patient ist nach Basistarif versichert.

 

Antwort: Für die Eröffnung eines Zungenabszesses berechnen Sie die Nr. 1511 GOÄ, für die operative Behandlung einer Mundbodenphlegmone die Nr. 1509 GOÄ.

 

PRAXISHINWEIS | Nr. 1511 GOÄ dürfen Sie nicht neben Nr. 1509 GOÄ berechnen. Erbringen Sie beide Leistungen in einer Sitzung, setzen Sie die besser dotierte Leistung an. Da Ihr Patient nach Basistarif versichert ist, dürfen Sie die ärztlichen Leistungen nur bis zum 1,2-fachen Satz steigern (siehe PPA 12/2015, Seite 2).

 

Frage: Wie rechnen wir die Entfernung eines kleinen Fremdkörpers unter der Haut beim Privatpatienten ab?

 

Antwort: Berechnen Sie dafür die Nr. 2009 GOÄ (Entfernung eines unter der Oberfläche der Haut oder der Schleimhaut gelegenen fühlbaren Fremdkörpers). Vergessen Sie dabei nicht die Lokalanästhesie nach Nr. 490 GOÄ und die Sachkosten nach § 10 GOÄ.

 

Frage: Wie können wir die Epilation von Haaren an den Beinen bei unserem Privatpatienten abrechnen?

Antwort: In der GOÄ findet sich die Nr. 742 (Epilation von Haaren im Gesicht, je Sitzung). Diese Abrechnungsziffer verwenden Sie analog für die Entfernung an den Beinen.

 

  • Wir sind gespannt auf Ihre Fragen zum Thema Abrechnung!

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Quelle: Ausgabe 01 / 2016 | Seite 2 | ID 43728130