SteuernErtragsteuer: Umwelt-Umtauschprämie für Dieselfahrzeug mindert Anschaffungskosten
Zzt. bieten Autohersteller ihren Kunden beim Kauf eines Neufahrzeugs eine Umwelt- oder Umtauschprämie an, wenn diese ihr altes Dieselfahrzeug entsorgen lassen. Das Altfahrzeug muss ein Diesel der Abgasnormen EU 1 bis 4 sein. Das Angebot richtet sich an private und gewerbliche Kunden. Nach Auffassung des Finanzministeriums Sachsen-Anhalt mindert die Prämie die Anschaffungskosten und damit die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung. Dies gilt sowohl für einen Praxis-Pkw- als auch für ein Privatfahrzeug (Verfügung vom 19.04.2018, Az. 46 – S 2171a-14).
Merke | Da die Finanzverwaltung nicht von einem Zuschuss ausgeht, besteht kein Wahlrecht, die Prämie entweder als Betriebseinnahme anzusetzen oder die Anschaffungskosten des Fahrzeugs um die Prämie zu mindern. Bedeutsam ist dies u. a. für Praxen, die im Prämienjahr einen Verlust erzielen und bei denen eine Erfassung der Umwelt- bzw. Umtauschprämie als Betriebseinnahme steuergünstiger wäre.
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AUSGABE: PP 10/2018, S. 2 · ID: 45509636