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PraxismarketingKooperationen: So vermeiden Sie unerlaubte Empfehlungen durch ein Praxisschild

19.09.20183 Min. Lesedauervon RA Ralph Jürgen Bährle, Bährle & Partner, Nothweiler

Kooperationen zwischen Therapeuten und Ärzten im selben Gebäude sind für alle Beteiligten ideal: Der Patient profitiert durch kurze Wege vom Rezept zur Behandlung, Arzt und Therapeut von einem höheren Patientenzulauf. Allerdings sind solchen Kooperationen enge rechtliche Grenzen gesetzt: Schon der Anschein der unerlaubten Empfehlung ist zu vermeiden.

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AUSGABE: PP 10/2018, S. 19 · ID: 45485518

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