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FamilienverträgeVerträge zwischen nahen Angehörigen: Anerkennung auch ohne Schriftform

12.06.20261 Min. LesedauerIWW

Allein der fehlende Abschluss eines schriftlichen Vertrags führt nicht dazu, dass Verträge zwischen nahen Angehörigen steuerlich nicht anzuerkennen sind. Bei einem Fremdvergleich hat eine Gesamtbetrachtung aller maßgeblichen Umstände zu erfolgen. Dies geht aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 27.05.2025 (Az. 2 BvR 172/24) hervor, mit dem es ein Urteil des Finanzgerichts (FG) Thüringen aufgehoben hat.

Praxistipp — Trotz der positiven Entscheidung des BVerfG sollten Verträge zwischen nahen Angehörigen aus Beweisgründen stets schriftlich abgeschlossen werden. Da die Vereinbarungen einem Fremdvergleich standhalten müssen, sollten Leistung und Gegenleistung eindeutig geregelt werden. Von besonderer Wichtigkeit ist, dass das Vereinbarte auch tatsächlich durchgeführt wird.

AUSGABE: PP 07/2026, S. 2 · ID: 50870004

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