VersicherungsrechtWasserschaden über 900.000 Euro: warum ausgelagerte Räume oft nicht versichert sind
24.06.20264 Min. Lesedauervon RA, FA VersR Jens Vogelsang, Kanzlei am Ärztehaus, Münster, kanzlei-am-aerztehaus.de
Eine betriebliche Sach- und Ertragsausfallversicherung zahlt nur für die Orte, die im Versicherungsvertrag ausdrücklich als Risikoort benannt sind. Ein Raum, der für medizinische Behandlungen genutzt wird, ist damit versicherungsrechtlich noch lange kein versicherter Ort. Das mussten die Betreiber einer ärztlichen Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) erfahren. Ihre Klage gegen ihren Versicherer blieb ohne Erfolg (Oberlandesgericht [OLG] Nürnberg, Urteil vom 09.02.2026, Az. 8 U 910/25). Zwar hatten in dem Fall zwei Vertragsärzte geklagt, aber das darin enthaltene versicherungsrechtliche Grundprinzip gilt auch für Physiopraxen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
0,00 €im 1. Monat
Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
Jetzt kostenlos testenDanach 15,70 € / Monat
EinloggenAUSGABE: PP 07/2026, S. 14 · ID: 50876814