KündigungsrechtSchwangere muss bei Kündigung die Klagefrist nicht einhalten
04.10.20242860 Min. LesedauerIWW
Das Arbeitsgericht Mainz hat nun nach dem bereits veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Vorabentscheidungsverfahren (EuGH; Urteil vom 27.06.2024, Az. C-284/23; PP 09/2024, Seite 10) den zugrundliegenden Rechtsstreit im Sinne der bei Ausspruch der Kündigung schwangeren Klägerin entschieden (Urteil vom 10.09.2024, Az. 4 Ca 1424/22).
Die Klägerin war in der Probezeit gekündigt worden. Sie hatte zunächst keine Klage dagegen erhoben. Erst drei Wochen nach Ablauf der Kündigungsfrist teilte sie ihrer Arbeitgeberin mit, dass nun eine Schwangerschaft festgestellt wurde, weshalb die Kündigung unwirksam sei. Eine Kündigungsschutzklage reichte sie dagegen erst nach einem weiteren Monat beim Arbeitsgericht ein.
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