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HeilmittelverordnungMLD: Physioverbände raten zur Vorsicht bei Rezept ohne Zeitangabe

04.10.20241 Min. LesedauerIWW

Seit dem 01.10.2024 dürfen Verordnungen manueller Lymphdrainage (MLD) auch ohne Zeitangabe ausgestellt werden. In diesem Fall, entscheidet der Therapeut nach eigenem Ermessen (PP 05/2024, Seite 2, Abruf-Nr. 50005278). Die maßgeblichen Physiotherapieverbände – der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), der Deutsche Verband für Physiotherapie (PHYSIO-DEUTSCHLAND), der Verband Physikalische Therapie (VPT) und der VDB-Physiotherapieverband – raten dennoch zur Vorsicht bei MLD-Verordnungen ohne Zeitangabe und empfehlen Leistungserbringern, die Zeitangabe im Zweifel vom Arzt ergänzen zu lassen.

Da sich die Physioverbände mit dem GKV-Spitzenverband nicht über alle Umsetzungsfragen der neuen Heilmittel-Richtlinie (HMR) einigen konnten, sind einzelne Fragen noch offen. In diesen Fällen sollten Physiotherapeuten mit dem Arzt Rücksprache halten:

  • bei den sog. Ausnahmefällen mit MLD-45 (§ 18 Abs. 2 Nr. 7 b cc HMR) im Stadium I zur Behandlung von zwei Körperteilen (beide Arme bzw. beide Beine oder ein Arm und ein Bein oder eine Extremität und Kopf/Hals oder Rumpf)
  • bei besonderem Versorgungsbedarf (BVB). Hier ist noch unklar, wie der Arzt das benötigte Stadium in Form des ICD-10-Codes angeben kann.

AUSGABE: PP 11/2024, S. 1 · ID: 50192284

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