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  3. Versehentliche Erwähnung von Ex-Mitarbeiterin in Werbeflyer ist kein Schaden im Sinne der DSGVO

Das Ansprechen auf die Namensnennung in einem Flyer reicht allein für die Annahme eines immateriellen Schadens nicht aus, sondern stellt eine bloße Unannehmlichkeit dar (Landesarbeitsgericht [LAG] Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.08.2024, Az. 5 SLa 66/24, Abruf-Nr. 246166).

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AUSGABE: PP 08/2025, S. 12 · ID: 50358502

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