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  3. Betriebskosten: Mieter hat regelhaft ein Einsichtsrecht in die Originalbelege

Der Umfang der Kontrollrechte des Mieters im Zusammenhang mit Nebenkostenabrechnungen ist ein Dauerthema in der BGH-Rechtsprechung. Immer wieder wird versucht, den maßgeblichen § 259 Abs. 1 BGB im Wohnraummietrecht mit Einschränkungen zu versehen, die sich der Vorschrift nun einmal nicht entnehmen lassen. Das hat der BGH bereits wiederholt entschieden. Seine Rechtsprechung hierzu ist nun um eine Facette reicher. Während vor Jahren darum gestritten wurde, ob der Mieter einen Anspruch auf Belegkopien hat, lag dem BGH nun ein umgekehrter Fall zur Entscheidung vor: Während der Vermieter die Belegeinsicht auf von ihm gefertigte Kopien beschränken wollte, setzten die Mieter ihre Einsicht in die Originale durch (BGH, Urteil vom 15.12.2021, Az. VIII ZR 66/20, Abruf-Nr. 227249).

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AUSGABE: PP 05/2022, S. 7 · ID: 48114044

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