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  3. Wer haftet, wenn der angestellte Therapeut einen Fehler begeht?

Wenn ein Patient in der Physiopraxis einen Sach- oder Personenschaden erleidet, haftet grundsätzlich der Praxisinhaber als Vertragspartner des Patienten (PP 04/2008, Seite 1). Das gilt auch, wenn der Schaden durch den Fehler eines angestellten Therapeuten entstanden ist. In bestimmten Fällen kann der Praxisinhaber allerdings seinerseits den Mitarbeiter in Regress nehmen. Welche Fälle das sind und wie hoch der Schadenersatzanspruch des Praxisinhabers gegenüber dem Mitarbeiter ist, erklärt dieser Beitrag.

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AUSGABE: PP 09/2020, S. 12 · ID: 46657620

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