DatenschutzTools für Videokonferenzen rechtskonform nutzen
04.08.20204 Min. Lesedauervon RA Rainer Horbach, ext. Datenschutzbeauftragter, Aachen, dataprivat.de
Zwar ist die Abgabe vertragsärztlich verordneter Heilmittel per Video (PP 04/2020, Seite 6) seit dem 01.07.2020 nicht mehr erlaubt. Auch Präventionskurse dürfen nur noch bis zum 30.09.2020 digital durchgeführt werden. Und doch hat die Coronakrise Heilmittelerbringern das Potenzial der digitalen Medien offenbart. Videobehandlungen werden ein Thema bleiben. Scheinbar nebensächlich war in den letzten Wochen der Datenschutz. Und doch sollten Sie sich datenschutzrechtlich absichern, wenn Sie Tools für Onlinekonferenzen im Team oder in der Kommunikation mit Patienten nutzen.
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EinloggenAUSGABE: PP 09/2020, S. 10 · ID: 46739256