Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. PP Praxisführung professionell
  3. Haftungsprozess nach MT: Gutachter bittet um Entbindung, Gutachten zählt trotzdem

HaftungsrechtHaftungsprozess nach MT: Gutachter bittet um Entbindung, Gutachten zählt trotzdem

26.01.20264 Min. Lesedauervon RAin Christiane Dieckmann, Voß.Partner, Münster, voss-medizinrecht.de

Gerichtlich bestellte Gutachter sind im Haftungsprozess verpflichtet, sich sachlich und wahrheitsgemäß zum Fall zu äußern. Bei begründeten Zweifeln an der Neutralität des Gutachters kann die betroffene Partei einen Antrag auf Ablehnung wegen Befangenheit stellen. Etwas anderes gilt jedoch, wenn der Kläger den Sachverständigen persönlich angreift, nur weil das Gutachten für ihn nicht vorteilhaft ist. Bittet der Gutachter nach einer solchen Diffamierung um Entbindung von seinen gutachterlichen Pflichten, so darf das Gericht das Gutachten trotzdem weiterverwerten (Landgericht [LG] Erfurt, Urteil vom 25.07.2025, Az. 10 O 664/21).

Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?

0,00 €im 1. Monat
Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
Jetzt kostenlos testen
Danach 15,70 € / Monat
Einloggen

AUSGABE: PP 02/2026, S. 11 · ID: 50687959

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte