Freie MitarbeitStatusänderung durch Scheinselbstständigkeit: mögliche arbeitsrechtliche Ansprüche
Wenn ein Arbeitsgericht oder ein Sozialversicherungs-(SV-)Träger feststellt, dass einer Ihrer freien Mitarbeiter scheinselbstständig und damit SV-pflichtig ist (PP 08/2017, Seite 14), wird dieser zum Arbeitnehmer. Wenn dem so ist und das Arbeitsverhältnis noch besteht, müssen Sie mit dem Mitarbeiter über die zukünftigen Arbeitsbedingungen und über die arbeitsrechtliche Abwicklung der Vergangenheit verhandeln. Berücksichtigen Sie dabei die Ansprüche des Arbeitnehmers sowie mögliche eigene Ansprüche.
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EinloggenAUSGABE: PP 09/2017, S. 16 · ID: 44835626